Aus dem GERICHTSSAAL: Leichtfertiges Geldwäsche-Quartett
Sechs Monate Haft für einen der Täter / Anklage ging ursprünglich von Vorsatz aus
Stand:
„Die wirklich Bösen haben sich in Übersee bereichert. Die Angeklagten leisteten Handlangerdienste. Wir sind zu ihren Gunsten davon ausgegangen, dass sie nicht nachgedacht haben“, fasste die Schöffengerichtsvorsitzende Birgit von Bülow das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und verurteilte das geständige Quartett im Amtsgericht gestern wegen leichtfertiger Geldwäsche. Peter P.* (29) – er sitzt derzeit eine widerrufene Bewährung ab – muss für sechs weitere Monate hinter Gitter. Norman N.* (39), Robert R.* (30) und Jonas J.* (26) kamen mit Geldstrafen zwischen 900 und 500 Euro davon. Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich von vorsätzlichem Handeln der vier Männer aus. Während des Prozesses gelangte der Anklagevertreter zu der Ansicht, die Arbeitslosen hätten grob fahrlässig gehandelt. Die Verteidiger sahen kein Verschulden ihrer Mandanten und beantragten Freispruch.
Die Angeklagten sollen zwischen Juli und Dezember 2007 – voneinander unabhängig – rund 70 000 Euro aus diversen Internet-Betrügereien entgegen genommen und an einen bislang Unbekannten in Potsdam weitergeleitet haben. Geprellt wurden laut Staatsanwaltschaft Auto-Kaufinteressenten in Australien, Kanada und Neuseeland. Sie konnten nicht wissen, dass die im Netz angebotenen Fahrzeuge nicht existieren und überwiesen das geforderte Geld in insgesamt 24 Fällen über die Western Union Bank nach Deutschland. Die Angeklagten sollen die Beträge dann in Berliner Filialen der Reisebank abgehoben haben.
Das sei ein Freundschaftsdienst für mehr oder weniger flüchtige Bekannte gewesen, erklärte das Quartett übereinstimmend. Finanziell hätten die Männer, die sich übrigens nicht kennen, von den Transaktionen nicht partizipiert. „Ich habe 20 Euro dafür bekommen, dass ich drei oder viermal nach Berlin gefahren bin“, erinnerte sich Jonas J. „Nicht gerade viel für den Ärger, den ich jetzt habe. Dummheit schützt vor Strafe nicht.“
Der Modus operandi war immer der Gleiche. Die Angeklagten wurden mit einer Legende geködert, die ihnen glaubwürdig erschien. So war angeblich der Ausweis des „Freundes“, den er zum Geldabheben in der Western-Union-Filiale gebraucht hätte, abgelaufen. Da der Mann stets große Autos fuhr, augenscheinlich über Geld verfügte und „glaubwürdig rüberkam“, habe er die Geschichte zunächst geglaubt, so Robert R. Doch als der „Freund“ auch nach zwei Wochen noch keine neuen Papiere hatte, sei ihm das „spanisch vorgekommen“. „Da habe ich nicht mehr mitgemacht.“
„Hier wurde glasklar Geld gewaschen“, so die Vorsitzende. „Spätestens beim dritten Mal muss man gemerkt haben, dass die Sache zum Himmel stinkt. Aber die Angeklagten haben den Kopf einfach in den Sand gesteckt.“ (*Namen geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: