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Korruptionsverdacht im Potsdamer Rathaus: Leitender Bauamt-Mitarbeiter bestreitet Segeltörn

Gegen 300 Euro hat das Amtsgericht Potsdam das Korruptionsverfahren gegen einen leitenden Angestellten der Bauverwaltung eingestellt. Er stand im Verdacht, auf Kosten einer Planungsfirma Urlaub gemacht zu haben. Jetzt freut er sich auf den Ruhestand.

Von Valerie Barsig

Stand:

Potsdam - Mit einem Durchsuchungsbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Ende April 2014 an die Tür der Potsdamer Bauverwaltung geklopft. Der Vorwurf damals: Der Leiter des Bereichs Verkehrsanlagen Norbert P. stand im Verdacht der Vorteilsannahme. Doch am gestrigen Dienstag wurde das Verfahren gegen P. vor dem Amtsgericht Potsdam nach einer Verständigung aller Seiten gegen Zahlung von 300 Euro an die Landeskasse eingestellt.

Aber von vorn. Der Fall beginnt wohl bereits im Jahr 2008. Damals soll P. die Einladung einer Bau-Planungsfirma zu einem Segeltörn auf dem Schiff „Aphrodite“ bei der Rostocker Hanse-Sail angenommen haben – gemeinsam mit einer Begleitung. Er bestreitet den Vorwurf und wollte sich auch gestern vor Gericht unter Vorsitz von Richterin Kerstin Nitsche nicht dazu äußern. Die Kosten für den Ausflug: 221,86 Euro für Törn und Verpflegung. Die einladende Firma war damals an der Sanierung der Humboldtbrücke beteiligt, P. in einer leitenden Position in der Bauverwaltung. Das Auftragsvolumen lag bei 2,5 Millionen Euro. In den Folgejahren musste die Planung aber immer wieder angepasst werden. P. stand dazu in engem Kontakt mit Zeugin Karla S., die für die Baufirma arbeitete. Ein enger Kundenkontakt sei damals von ihren Vorgesetzten verlangt worden, sagte die Zeugin gestern vor Gericht. Ob sie jedoch mit P. 2008 auf der Hanse-Sail gewesen sei, könne sie sich nach so vielen Jahren nicht mehr erinnern. Die Einladung zur Hanse-Sail muss damals Irritationen auch in der Stadtverwaltung ausgelöst haben. Denn von dort gingen erste Hinweise an die Staatsanwaltschaft, die 2012 ihre Ermittlungen aufnahm.

Der Angeklagte aus der Bauverwaltung Potsdam steht kurz vor der Rente

Laut einer von 2002 bis 2011 geltenden Dienstanweisung zur Korruptionsprävention wäre P. eigentlich dazu verpflichtet gewesen, seine Reise bei seinem Vorgesetzten anzumelden. Dies ist laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft allerdings nicht erfolgt. Karin Krusemark, Leiterin des Rechtsamts im Rathaus, sagte im Zeugenstand, P. habe sich 2014 bei Eintreffen der Staatsanwaltschaft sofort kooperativ gezeigt und freiwillig eine Woche Urlaub genommen, um den Untersuchungen nicht im Wege zu stehen. P. sei ein „vorbildlicher Kollege, der sich nie etwas zuschulden kommen lassen hat“, sagte Krusemark weiter. Damals habe man sich in der Verwaltung entschlossen, mögliche dienstrechtliche Schritte erst nach Ende des Verfahrens einzuleiten. Inzwischen sehe man aber davon ab, da P. Ende des Jahres in Rente geht. Seine Stelle in der Stadtverwaltung ist bereits neu ausgeschrieben.

Ob P. sich nun strafbar gemacht hat, bleibt damit unklar. Laut Gesetz ist eine Einstellung des Verfahrens wie in seinem Fall nur möglich, wenn die Auflagen „geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld“ dem nicht entgegensteht. Allerdings gibt es in solchen Fällen aus Sicht der Staatsanwaltschaft zumindest einen hinreichenden Tatverdacht. Mit der Zahlung der Geldauflage ist aber kein Schuldeingeständnis des Angeklagten verbunden. P. könnte die Auflagen auch angenommen haben, um den Gerichtsprozess los zu sein. Er sagte am Ende der Verhandlung: „Ich bin froh, wenn ich diesen Raum verlassen und meine Rente genießen kann.“ 

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Lesen Sie mehr zum Thema: Der Korruptionsverdacht gegen einen leitenden Potsdamer Bauamtsmitarbeiter ist den Behörden offenbar nicht neu. Ein erstes Verfahren wurde eingestellt, dann gab es neue Hinweise.

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