Landeshauptstadt: Linke Demo: Polizei in der Kritik
Innenstadt - Die Potsdamer Polizei hat ihr Vorgehen nach der Auflösung einer links-alternativen Demonstration in der Innenstadt am 1. März gegen Kritik einer linken Initiative verteidigt.
Stand:
Innenstadt - Die Potsdamer Polizei hat ihr Vorgehen nach der Auflösung einer links-alternativen Demonstration in der Innenstadt am 1. März gegen Kritik einer linken Initiative verteidigt. „Es liegen deswegen auch keine Anzeigen gegen Polizeibeamte vor“, sagte gestern Polizeisprecherin Angelika Christen den PNN.
An dem Tag hatten rund 100 Angehörige der linken Szene in der Innenstadt ohne Anmeldung demonstriert, um auf die Räumung eines linken Wohnprojekts in Kopenhagen aufmerksam zu machen. Dabei hatten sie unter anderem mit Feuerwerkskörpern geschossen, laut Polizei auch auf Beamte. Die Polizei nahm Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Widerstands gegen Polizeibeamte auf. 16 Personen wurden festgenommen.
Gestern hatte eine bis jetzt unbekannte linke Initiative mit dem Namen Potsdamer Ermittlungsausschuss (EA) eine Mitteilung mit Vorwürfen gegen die Polizei herausgegeben. Von den 16 Festgenommenen sei ein Großteil weiblich und unter 18 Jahren alt gewesen. Es habe „klare Erniedrigungen und Rechtsbrüche seitens der Polizei“ gegeben. So seien Festgenommene aufgefordert worden, sich trotz erheblicher Kälte auf offener Straße die Schuhe und Socken auszuziehen – die Polizei habe darin nach Rasierklingen gesucht. „Manche der Betroffenen wurden beleidigt, einige junge Frauen mussten sich vor männlichen Polizisten halb entkleiden“, so die EA. Auf der Wache Mitte seien nochmals alle weiblichen Verhafteten gezwungen worden, sich komplett zu entkleiden, so die EA: „Ihnen wurde die Untersuchung aller Körperöffnungen angedroht, da darin angeblich Feuerwerkskörper versteckt sein könnten.“ Manchen Betroffenen seien die ihnen zustehenden Telefonate verweigert worden.
Zu diesen Details wollte Polizeisprecherin Christen gestern keine Angaben machen, sie aber auch nicht dementieren. Es sei zur Eigensicherung der Polizei „notwendig“, vor dem Transport verdächtige Personen zu überprüfen. Dies sei auch für die Ingewahrsamnahme auf der Wache so festgelegt. „Wir müssen mögliche Gefährdungen von Beamten oder Festgenommenen ausschließen“, sagte Christen. Sie verwies auf die Verwahrsamsordnung des Landes Brandenburg. Dort steht: „Bei Vorliegen besonderer Umstände, wie zum Beispiel Suizidgefahr oder aus Gründen der Eigensicherung ist auch die teilweise oder gänzliche Entkleidung des Verwahrten zum Zwecke der Durchsuchung zulässig.“ Christen stellte zudem klar, dass Frauen nur von Frauen kontrolliert werden dürfen – was laut der EA in einigen Fällen ignoriert worden sein soll. H. Kramer
H. Kramer
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: