Landeshauptstadt: Man hatte anderes zu tun
Ausschuss für Aufhebung ungültiger Bebauungspläne
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Jeweils mit großer Mehrheit, nicht aber ohne kritische Fragen vorab, haben die Bauausschussmitglieder am Dienstagabend der Stadtverordnetenversammlung die Aufhebung von elf Bebauungsplänen sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen empfohlen. Sie hatten alle nie Gültigkeit erlangt. Die Planwerke waren zwar fertiggestellt, aber nie im Amtsblatt veröffentlicht worden (PNN berichteten). Dies betrifft Pläne der Potsdamer Verwaltung, aber auch der neuen Ortsteile aus der Zeit vor der Eingemeindung. Das Verfahren, vom Stadtparlament beschlossene B-Pläne durch Nichtveröffentlichung im Amtsblatt die Rechtswirksamkeit zu versagen, wurde von den Stadtverordneten teils harsch kritisiert. Diese Praxis wird nun von der Verwaltung geändert.
„Man hat es nicht getan, weil man etwas anderes zu tun hatte“, begründete Stadtplanungschef Andreas Goetzmann das Liegenbleiben beschlossener Bebauungspläne: „Es ist banal, aber es entspricht der Wahrheit.“ Oft war ein Investor, Ausgangspunkt eines B-Planverfahrens, abgesprungen. Oder ein Bauvorhaben war bereits nach den Normen der Planung realisiert worden. Alle Vorhaben stammen aus den 90er Jahren. Man könne aber das Verfahren nicht mit den „wilden Jahren“ begründen, auch in westdeutschen Städten wurden B-Pläne nicht veröffentlicht. Potsdam sei damit „nicht einzigartig in der Republik“, sagte Goetzmann. Bei den zur Aufhebung empfohlenen Planwerken handelt es sich um den B-Plan Nr.6 Kinderklinik Kartzow, den B-Plan Nr. 7 Berufsbildungszentrum Fahrland, den B-Plan Nr. 3 Gewerbegebiet 1 Satzkorn, den B-Plan Nr. 5 Reiterhof Uetz-Paaren sowie die Vorhaben- und Erschließungspläne Nr. 3 Berufsbildungswerk Oberlinhaus, Nr. 8 An der Hauptstraße Eiche, Nr. 9 Wohnbebauung Eiche, Nr. 10 Investitionsbank Brandenburg, Nr. 11 Alfred-Wegener-Institut, Nr.15 Werner-Alfred-Bad und Am Wiesenrand in Neu Fahrland.
Der Ausschussvorsitzende Christian Seidel (SPD) fragte bei den B-Plänen nach, ob die Investoren nach dem Satzungsbeschluss noch Änderungswünsche hatten und daher Pläne nicht veröffentlicht wurden – damit die Investoren sich nicht daran halten mussten. Goetzmann verneinte dies. gb
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