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Hasso Plattner.

© A. Klaer

Kommentar über Plattners Sorgen und das Kulturschutzgesetz: Man muss Plattner Garantien geben

Peer Straube über Hasso Plattners Sorgen und das geplante Kulturgutschutzgesetz

Von Peer Straube

Stand:

Potsdam - Die Experten mögen darüber streiten, ob Hasso Plattners Vorbehalte gegenüber dem Kulturgutschutzgesetz zutreffend sind oder nicht. Auf keinen Fall aber sollte man den Fehler machen, den Mäzen nicht ernst zu nehmen. Sieht er seine Privatsammlung in Deutschland auch weiterhin in Gefahr, ist sie für Potsdam – und damit für Deutschland, ja für Europa verloren. Dabei geht es vorrangig gar nicht um die Frage, ob seine unschätzbar wertvollen Meisterwerke des Impressionismus und der Klassischen Moderne zu Plattners Lebzeiten einen Wertverlust erleiden.

Der Mäzen blickt viel weiter. Ihm geht es um sein Vermächtnis. Seine Sammlung soll einmal vom Palast Barberini, von diesem prächtigen Gebäude aus, in die Welt strahlen. Aus aller Herren Länder sollen die Menschen nach Potsdam kommen, um diese bisher nur für wenige Augen bestimmten Bilder zu sehen. Dass die Sammlung eines solchen Museums als national bedeutend eingestuft wird, liegt auf der Hand. Plattner will aber erreichen, dass die Sammlung auch nach seinem Tod nicht abgeschlossen ist, sondern weiter wachsen und sich verändern kann, wenn seine Stiftung dies für richtig hält. Diese Garantie muss man ihm, muss man allen Sammlern geben können. Diese Garantie muss ins neue Gesetz.

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