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Aus dem GERICHTSSAAL: „Manchmal hakt es bei mir aus!“

72-Jährige wegen Ladendiebstahls im beschleunigten Verfahren vor Gericht

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Aus dem GERICHTSSAAL72-Jährige wegen Ladendiebstahls im beschleunigten Verfahren vor Gericht „Mit Absicht habe ich das nicht gemacht“, beteuert Klara K. (72, Name geändert) aufgeregt. „Bei mir hakt es manchmal aus. Und mein Arzt hat gesagt, das könnte noch schlimmer werden.“ Die Rentnerin schaut den Vorsitzenden aus großen Augen an. „Ich bekomme 450 Euro Wirtschaftsgeld von meinem Mann. Das reicht wirklich. Finanzielle Probleme habe ich nicht. “ Die grauhaarige kleine Dame wurde am 29. September im Kaufland beim Ladendiebstahl ertappt. Nun muss sie sich im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht verantworten. Ein Detektiv beobachtete, wie sie Schwartau Brotaufstrich, Odol, Tulpenzwiebeln und Käse im Gesamtwert von 7,51 Euro in ihre Tasche steckte, danach den Kassenbereich passierte, ohne die Ware zu bezahlen. „Sie sollen die Sachen zuerst in den Einkaufswagen gelegt haben und dann in die Waschmittelabteilung gegangen sein. Dort hat Sie der Detektiv gesehen, wie Sie das Diebesgut klammheimlich in Ihre Tasche steckten. Das sieht sehr nach planmäßigem Vorgehen aus“, konstatiert Richter Wolfgang Peters. „Von einem Aussetzer kann meiner Ansicht nach keine Rede sein.“ Klara K. drückt nun ganz mächtig auf die Tränendrüse. „Mein Mann ist krank. Ich muss ihn pflegen und weiß überhaupt nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Ich kann mich auch an den Vorfall kaum noch erinnern.“ Gäbe es da nicht eine ähnliche Geschichte aus der Vergangenheit, würde der Richter vielleicht ein Auge zudrücken. Doch die Rentnerin entwendete am 14. Mai 2002 Wurst aus einem Lebensmittelladen, erhielt deshalb einen Strafbefehl über 150 Euro. Eine Lehre war ihr das offenbar nicht. „Die Aussetzer der Angeklagten sind wohl als Schutzbehauptung zu werten“ , resümiert der Staatsanwalt und beantragt, Klara K. wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 25 Euro zu sanktionieren. Das Urteil des Gerichts fällt mit 20 Tagessätzen etwas milder aus. Die Seniorin schluckt dennoch. „So viel Geld für das bisschen Zeug?“, fragt sie entgeistert. „Außerdem habe ich schon 80 Euro Fangprämie an den Detektiv gezahlt.“ Die hätte sie sich sparen könne, wird die Ladendiebin vom Richter aufgeklärt. Und es gehe auch nicht an, diese Summe mit der verhängten Strafe zu verrechnen, wie die alte Dame hoffnungsvoll vorschlägt. Hoga

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