Aus dem GERICHTSSAAL: Mandantengelder veruntreut
Rechtsanwalt zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt
Stand:
Vergebens warteten Staatsanwalt und Richterin gestern in Saal 22 des Justizzentrums auf den Angeklagten Sven-Oliver M. (39). Der ist von Beruf Rechtsanwalt. Er müsste eigentlich wissen, dass das Gericht bei ungenügender Entschuldigung eines Angeklagten dessen Vorführung anordnen kann. Es ist auch möglich, einen Haftbefehl gegen den Säumigen zu erlassen. Doch Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode verzichtete auf die Anwesenheit des Juristen. Sie verurteilte ihn per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 6000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft wirft M. Veruntreuen von Mandantengeldern vor. Er soll im Mai 2007 für einen Mandanten vor dem Amtsgericht Auerbach sowie dem Landgericht Zwickau 13 040 Euro erstritten haben. Laut Anklage seien daraufhin bis zum 4. Juli 2007 insgesamt 6000 Euro an den Anwalt gezahlt worden. Obwohl sein Honorar damit beglichen gewesen sei, soll M. das übrige Geld für sich verwendet haben. Nach mehreren Zahlungsaufforderungen soll der Rechtsanwalt am 12. Dezember 2007 dann 3000 Euro an seinen Mandanten weitergeleitet haben. 3000 Euro sind noch offen.
Wird der Strafbefehl rechtskräftig, gilt Sven-Oliver M. als vorbestraft. Diese Sanktion wird auch ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Noch kann er allerdings Widerspruch einlegen. Dann gibt es eine mündliche Hauptverhandlung. Falls M. dort erneut nicht erscheint, würde der Widerspruch verworfen. Berufliche Konsequenzen, etwa den Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt, hat er nicht zu befürchten. Das wäre erst ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr der Fall. „Ein Rechtsanwalt, der Fremdgeld veruntreut, das geht gar nicht“, monierte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Besonders verwerflich finde er das „Nach-Tatverhalten“ des Angeklagten. Denn bis heute habe es Sven-Oliver M. nicht für nötig befunden, die zu Unrecht einbehaltenen 3000 Euro an seinen Mandanten zurückzuzahlen. Hoga
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