Landeshauptstadt: Mandantin verraten?
Veikko B., Anwalt von „Piepsi“, sitzt selbst auf der Anklagebank
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Nach dem Überfall auf den Deutsch- Äthiopier Ermyas M. war Veikko B. (40) als Anwalt des mutmaßlich Tatbeteiligten Björn L. aus Langerwisch, genannt Piepsi, in den Medien präsent. Jetzt sorgt der Jurist erneut für Aufsehen. Seit gestern muss sich der in Karl-Marx-Stadt Geborene wegen Parteiverrats und versuchter Nötigung vor dem Landgericht verantworten, das insgesamt sechs Tage für den Prozess anberaumte. Im Falle einer Verurteilung könnten ihm eine mehrjährige Haftstrafe und der Verlust seiner Zulassung als Rechtsanwalt drohen.
Laut Staatsanwaltschaft soll Veikko B. im Frühjahr 2001 vor dem Dresdner Landgericht eine wegen versuchten Mordes Angeklagte vertreten haben. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe eine andere Frau von einem Felsen stoßen wollen. Zur Verteidigung der Tatverdächtigen sollen dem Juristen Lichtbilder und Tonkassetten überlassen worden sein, die ihrer Entlastung dienten. Als die Angeklagte die strittige Honorarrechnung nicht beglich, soll Veikko B. das Mandat niedergelegt und ihrem neuen Verteidiger die Herausgabe der Beweismittel verweigert haben.
Im Sommer 2001 soll Veikko B. dann als Zeugenbeistand des Lebensgefährten der Angeklagten tätig geworden sein und ihm geratenen haben, keine die Frau möglicherweise entlastenden Angaben zu machen. Als die Angeklagte während der Verhandlung gestand, von ihrem Partner zu dem Mordversuch angestiftet worden zu sein, gegen ihn daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet wurde, soll Veikko B. gesetzwidrig dessen Verteidigung übernommen haben. Dabei soll er eine gegen die Interessen seiner früheren Mandantin gerichtete Strategie verfolgt und sie bezichtigt haben, ihren Lebensgefährten aus niedrigem Antrieb zu beschuldigen. Auch habe er sie als charakterlos, bösartig und niederträchtig dargestellt.
Die Anklageschrift enthalte grobe Ungenauigkeiten, betonte der Verteidiger von Veikko B. zum gestrigen Prozessauftakt. So sei sein Mandant nie als Zeugenbeistand in dieser Sache tätig gewesen. Im übrigen bezweifle er die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts. Die Strafe, die der Angeklagte bei einem Schuldspruch zu erwarten habe, falle durchaus noch in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Staatsanwalt Alexander Roth verwies auf die besondere Bedeutung des Falles, das große Interesse, das er in der Öffentlichkeit und den Medien genieße.
„Ich hätte gern auf andere Art und Weise Rechtsgeschichte geschrieben“, erklärte Veikko B., der sich auf Empfehlung seines Anwalts „schweigend verteidigen“ möchte. Dann bat er, nicht mit „Herr Angeklagter“ angeredet zu werden. Hoga
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