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Landeshauptstadt: Mann stirbt nach Wohnungsräumung

41-Jähriger erfror im Park Babelsberg / Sozialamt: Siebenmal Hilfe angeboten

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41-Jähriger erfror im Park Babelsberg / Sozialamt: Siebenmal Hilfe angeboten Babelsberg - Einen Tag nach der Zwangsräumung seiner Wohnung in Babelsberg ist ein 41-jähriger Potsdamer in der Nacht zum Mittwoch im Park Babelsberg erfroren. Wie die Polizei gestern mitteilte, wurde der leblose Körper des Mannes am Mittwochvormittag von Spaziergängern entdeckt. Der Tote lag etwa fünfzig Meter entfernt vom Hauptweg hinter einer Böschung auf einem Stück Teppich. Neben ihm wurden ein Rucksack und mehrere Bierflaschen gefunden. Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Ein Fremdverschulden schließt die Polizei aus. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die Babelsberger Wohnung des Mannes am Dienstag mit einem Beschluss des Amtsgerichtes Potsdam zwangsgeräumt worden sei. Wer auf Räumung geklagt hatte, war gestern nicht zu erfahren. Das Sozialamt der Stadt hatte nach eigenen Angaben aber Kenntnis von der drohenden Zwangsräumung. Bereits im September 2004 sei das Amt von der Räumungsklage unterrichtet worden, sagte Stadtsprecherin Regina Thielemann. Daraufhin hätten die Mitarbeiter den Mann zweimal schriftlich zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Nachdem er sich nicht gemeldet habe, seien drei weitere Briefe geschickt worden. Vor der Zwangsräumung habe das Sozialamt den Betroffenen noch zweimal angeschrieben und Hilfe angeboten. Als er sich immer noch nicht meldete, seien Mitarbeiter zum Hausbesuch vor Ort gewesen, hätten den 41-Jährigen aber nicht angetroffen. Sie hätten wieder ein Schreiben hinterlassen. Das Sozialamt dürfe niemanden zwingen, Hilfe anzunehmen, erklärte Sprecherin Thielemann. Gleiches sagte Günter Förster, Geschäftsführer der AWO Soziale Dienste gGmbh, welche Träger des Obdachlosenheims am Lerchensteig und der Beratungsstelle „Ambulante Wohnhilfe“ ist. Wer es ablehne, beispielsweise im Obdachlosenheim untergebracht zu werden, dürfe nicht „mit Gewalt irgendwohin geschleppt werden“. Förster sagte, Potsdam habe „das beste Netz, was man sich vorstellen kann“, um derart tragische Fälle zu verhindern. „Das braucht nicht zu passieren.“ Von Räumung Bedrohte könnten sich in der Wohnhilfe beraten lassen, zur Not übernehme das Sozialamt vorläufig die Mietzahlungen, so Förster. Gebe es keine Möglichkeit, eine Zwangsräumung zu verhindern, würden die Betroffenen im Obdachlosenheim, das zehn Notbetten besitzt, oder im Familienhaus untergebracht. SCH

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