Aus dem GERICHTSSAAL: Marihuana, Rauschpilze, LSD-Trips Bewährungsstrafe für illegalen Drogenbesitz
Die Polizeibeamten hatten bei der Hausdurchsuchung eine bunte Palette illegaler Drogen vorgefunden: 86 Gramm Marihuana, 26 Gramm Rauschpilze, zwei LSD-Trips, drei opiathaltige Tabletten, dazu jede Menge Utensilien, die für den Konsum, aber auch für den Handel mit Betäubungsmitteln sprechen. Außerdem 1015 Euro in „szenetypischer Stückelung“.
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Die Polizeibeamten hatten bei der Hausdurchsuchung eine bunte Palette illegaler Drogen vorgefunden: 86 Gramm Marihuana, 26 Gramm Rauschpilze, zwei LSD-Trips, drei opiathaltige Tabletten, dazu jede Menge Utensilien, die für den Konsum, aber auch für den Handel mit Betäubungsmitteln sprechen. Außerdem 1015 Euro in „szenetypischer Stückelung“. Sebastian S.* zeigte sich durchaus kooperativ, als die Beamten am 7. August vorigen Jahres sein WG-Zimmer in Potsdam-West unter die Lupe nahmen.
Am gestrigen Dienstag musste sich der künftige Immobilienkaufmann vor dem Schöffengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatten den 22-Jährigen wegen Rauschgifthandels angeklagt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme ging die Vorsitzende Constanze Rammoser-Bode allerdings lediglich von illegalem Drogenbesitz aus. Sebastian S. wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Und er muss eine Geldbuße von 1015 Euro an die Gerichtskasse zahlen. Sie entspricht exakt der bei der Wohnungsdurchsuchung entdeckten und zwischen Cannabisstängeln und diversen Blechdosen versteckten Summe.
„Einige Indizien wie die Feinwaage, die zahllosen Verpackungstütchen und der relativ hohe Geldbetrag sprechen dafür, dass der Angeklagte mit Drogen gehandelt hat. Beweisen können wir es ihm aber nicht“, befand die Richterin. „Allerdings handelt es sich um einen schwerwiegenden Fall des Besitzes von Betäubungsmitteln.“ Dem Angeklagten sei zugutezuhalten, dass der Hauptteil des sichergestellten Rauschgiftes aus Marihuana bestand, das unter die weichen Drogen fällt.
„Der junge Mann hat nicht viel gesagt. Die Durchsuchung, bei der seine Freundin zugegen war, lief ruhig und gesittet ab“, erinnerte sich ein Kripo-Beamter im Zeugenstand. „Den Großteil der Betäubungsmittel und der Verpackungen haben wir im Schreibtischunterschrank des Angeklagten gefunden. Uns drängte sich sehr stark der Verdacht auf, dass es um Drogenhandel gehen könnte.“ Er habe nicht ausgeschlossen, dass Sebastian S. auch selbst Konsument sei, sagte der Polizist. Dafür spräche unter anderem eine Flasche mit Cannabiskraut und Wodka, die er im Wohnzimmerschrank sicherstellte.
Der mit Spannung erwartete Belastungszeuge belastete den Angeklagten gestern allerdings nicht. Bei der Polizei hatte Bela B.* (24) noch ausgesagt, er habe am Bassinplatz „Stoff“ von Sebastian S. erhalten. Vor Gericht konnte er sich angeblich an nichts mehr erinnern. Schließlich habe er „mit der ganzen Szene nichts mehr am Hut“.
7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) legte der Bundesgerichtshof als Grenze fest. Wird dieser Wert des wirkstoffhaltigen Cannabiskrauts überschritten, spricht der Gesetzgeber von „Drogenbesitz in nicht geringer Menge“. Im Fall von Sebastian S. ermittelte das kriminaltechnische Institut einen Wirkstoffgehalt von 10,73 Gramm THC. „Diese Menge ist durchaus normal für den Eigenkonsum“, sagte Verteidiger Steffen Sauer. Deshalb sei von einem minderschweren Fall des Drogenbesitzes auszugehen. (*Namen geändert.)Hoga
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