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Aus dem GERICHTSSAAL: Mehr als zehn Autos demoliert

Anwohner alarmierte die Polizei und verfolgte die Täter bis nach Hause

Stand:

Sie kamen in der Nacht zum 29. Dezember 2005 aus der Bar „Gelb“ und hatten dort mehr Alkohol getrunken, als ihnen gut tat. Zudem rauchten sie Haschisch. Auf ihrem Heimweg durch die Mittel- und Gutenbergstraße demolierten Björn B.* (26) und Sebastian S. * (24) dann mindestens zehn Autos. Deren Besitzer ärgerten sich am Morgen über abgeknickte Außenspiegel und durch Tritte eingebeulte Türen. Gesamtschaden: Über 7500 Euro.

Während der gestrigen Verhandlung vor dem Potsdamer Amtsgericht schwieg das Duo zum Vorwurf der Sachbeschädigung. Es wurde allerdings durch einen Zeugen zweifelsfrei identifiziert. Der hatte die beiden Potsdamer in jener Nacht von seinem Wohnzimmerfenster aus beobachtet, die Polizei gerufen und die Randalierer anschließend bis zu deren Wohnung verfolgt. Die Quittung für ihr Tun: Je 120 Tagessätze a 20 Euro Geldstrafe, zusätzlich Schadenersatz in Höhe von rund 3000 Euro an vier der Geschädigten. Ob die anderen Autobesitzer nachträglich auf Wiedergutmachung klagen, ist offen.

„Wir klingelten und klopften an der Wohnungstür der vermeintlichen Täter, mussten dann aber einen Schlüsseldienst bemühen“, erinnerte sich ein Polizeibeamter im Zeugenstand. Sein Kollege und er hätten Björn B. und Sebastian S. schlafend, allerdings nahezu vollständig bekleidet, vorgefunden. „Anfangs haben sie gar nicht realisiert, dass die Polizei vor ihnen stand. Als wir sie erst mal richtig wach hatten, konnten sie dann auch auf unsere Fragen antworten.“

Die beiden jungen Männer wurden in den Polizeigewahrsam gebracht. Die ihnen dort entnommene Blutprobe wies für Björn B. 2,17 Promille, für seinen Kumpel Sebastian S. 1,91 Promille sowie den jeweils aktuellen Konsum von Cannabis aus. Obwohl sie die Tat bestritten, bestand für die Beamten dringender Verdacht. Da in der Nacht Schnee gefallen war, konnte die Spur der Potsdamer bis in ihre Wohnung verfolgt werden. Nasse Schuhe und Hosenbeine waren ein weiteres Indiz für die Täterschaft der Angeklagten.

„Björn B. und Sebastian S. sind Stammgäste in dem Restaurant, in dem ich arbeite“, berichtete ein als Zeuge geladener Kellner. Dessen Auto wurde in der bewussten Nacht ebenfalls beschädigt. „Sie haben zugegeben, dass sie es waren.“ Da sie ihm versprachen, für die Reparaturkosten von 442 Euro aufzukommen, habe er seine Anzeige zurückgezogen. „Das spielt keine Rolle“, entgegnete der Richter. „Die Staatsanwaltschaft hat das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung betont.“

Zur Tatzeit – so der medizinische Sachverständige – habe Björn B. maximal 2,74 Promille, Sebastian S. 2,53 Promille intus gehabt. „Beide befanden sich im Alkohol- und Drogenrausch, wobei ersterer überwog.“ Zugunsten der Angeklagten sei von verminderter Schuldfähigkeit auszugehen. Im Vollrausch hätten sie allerdings nicht gehandelt, führte der Gutachter aus. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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