Landeshauptstadt: Mehr Sicherheit für Kleingärtner
VGS-Chef Niehaus: Neuer Generalpachtvertrag sorgt für klare rechtliche Beziehungen
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VGS-Chef Niehaus: Neuer Generalpachtvertrag sorgt für klare rechtliche Beziehungen Zwischen der Stadtverwaltung und dem Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde (VGS) wurde ein neuer Generalpachtvertrag geschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte dem von Oberbürgermeister Jann Jakobs unterzeichneten Vertragswerk auf ihrer jüngsten Sitzung einstimmig zu. Damit wurden die seit 1996 andauernden Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Dazu befragten die PNN den VGS-Kreisgeschäftsführer Friedrich Niehaus. Einen Generalpachtvertrag zwischen der Stadt und dem damaligen Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) gibt es bereits seit 1953. Warum also jetzt ein neuer? Seitdem sind rund 30 Hektar Kleingartenland hinzugekommen, für die es keine vertragliche Untersetzung gibt; andererseits wird eine etwa gleich große Fläche längst nicht mehr kleingärtnerisch genutzt. Außerdem wurden und werden Grundstücke an Alteigentümer rückübertragen. Der Vertrag belegt, dass wir legitimer Pächter dieser Areale sind. Das ist für die weitere Nutzung, aber auch für eventuelle Entschädigungsansprüche von großer Bedeutung. Der Vertrag legt eindeutig fest, welche Flächen Kleingartenanlagen sind, einschließlich des Gemeinschaftseigentums wie Spielplätze, Parkplätze, Brunnen, Trafostationen Mit dem Vertrag wird auch klar gestellt, welche städtischen Ordnungen und Satzungen für die Kleingärtner gelten und dass sie ihre Parzellen für den Gemüse- und Obstanbau nutzen müssen. Damit bestehen klare rechtliche Beziehungen, die auch die Grundlage für gerichtliche Auseinandersetzungen bilden. Fazit: Der Generalpachtvertrag führt zu höherer Rechtssicherheit für die Kleingärtner. Besteht bei 18 000 Kleingärtnern in 167 Vereinen – einschließlich des Umlands – überhaupt eine exakte Übersicht über die städtischen Flächen, die für Kleingärten genutzt werden? Dafür haben wir gesorgt und mit hohem Aufwand für jede Anlage den Eigentümer, die Gemarkung und die Flurnummer ermittelt. Die Luftkartierung und genaue Vermessung der Flächen ist über eine Umlage durch unsere Mitglieder finanziert worden. Damit ist gesichert, dass eine reale, den tatsächlich genutzten Flächen entsprechende Pacht gezahlt wird. Ungünstig für die Vereine ist aber, dass der Generalpachtvertrag für ihre Gartengaststätten einen Pachtzuschlag vorsieht Machen wir uns nichts vor, keine Gartengaststätte kann heute nur von den Einnahmen leben, die die Mitglieder des eigenen Vereins bringen. Sie muss sich der Allgemeinheit öffnen, was ja auch der Rolle unserer Anlagen als öffentliche Naherholungsgebiete entspricht. Eine teilweise gewerbliche Nutzung kann also nicht abgeleugnet werden, und da ist der von uns gegenüber den weitaus höheren Forderungen der Stadt ausgehandelte Pachtzuschlag von jährlich einem Euro je Quadratmeter für die Gaststättengrundstücke durchaus vertretbar. Warum hat es eigentlich sieben Jahre gedauert, bis der neue Vertrag unterschrieben wurde? Ein Knackpunkt war der Wunsch der Stadt, Regelungen in den Vertrag aufzunehmen, über die wir mit ihr im Rechtsstreit liegen, zum Beispiel was die Straßenausbau- und die doppelten Mülllgrundgebühren für Kleingärtner betrifft. Die Verhandlungen verliefen auch deshalb stockend, weil sie zunächst auf unterer Ebene mit nicht entscheidungsberechtigten Mitarbeitern städtischer Ämter geführt wurden. Nach unserem „Politischen Frühschoppen“ vor der Oberbürgermeisterwahl haben sich aber die Entscheidungsträger unserer Stadt der Sache angenommen und den Prozess beschleunigt. Sind mit dem Generalpachtvertrag nun alle Probleme zwischen Stadtverwaltung und Kleingärtnerverband geklärt? Wir streben eine Vereinbarung an, die festhält, welche Kleingartenanlagen in den nächsten 30, 20 beziehungsweise zehn Jahren nicht beplant werden und damit nicht gefährdet sind. Dafür bietet der Flächennutzungsplan auch bei Ausweisung als Dauerkleingartenanlagen keine Sicherheit, wie das Beispiel Babelsberg-Süd zeigt. Eine solche Vereinbarung würde Begehrlichkeiten von Investoren dämpfen und die Kleingärtner ermuntern, noch mehr für eine höhere Attraktivität sowohl der eigenen Parzelle als auch der Gemeinschaftsanlagen zu tun. Wenn ich daran denke, dass wir in unseren Anlagen im Sommer beispielsweise am Pfingstberg über die Vereinsmitglieder hinaus täglich bis zu 1500 Erholungsuchende zählen, in Potsdam-West und Babelsberg-Nord ungefähr 1000 Besucher, liegt das im Interesse der Allgemeinheit. Das Interview führte Erhart Hohenstein.
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