Landeshauptstadt: Mehr Wohngeld für Potsdamer Neu: Heizkostenzuschuss wird gewährt
Mit bis zu 60 Prozent mehr Zuschuss können Wohngeldempfänger ab sofort rechnen. Darüber informiert jetzt eine „Mieterfibel“, die das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung in einer gestrigen Pressekonferenz vorgestellt hat.
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Mit bis zu 60 Prozent mehr Zuschuss können Wohngeldempfänger ab sofort rechnen. Darüber informiert jetzt eine „Mieterfibel“, die das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung in einer gestrigen Pressekonferenz vorgestellt hat. Darin zusammengefasst sind die neuesten Veränderungen, die mit der Wohngeldreform seit Januar dieses Jahres in Kraft sind. Dazu gehören die Anhebung der Wohngeldsätze um acht sowie die der maximal anzurechnenden Miethöhe um zehn Prozent. Neu ist zudem, dass erstmalig eine Pauschale für die Heizkosten gewährt werde. So könne beispielsweise ein Potsdamer Ehepaar mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2050 Euro, das für seine Wohnung 570 Euro Bruttokaltmiete zahle, jetzt einen Wohngeldzuschuss von 187 Euro erhalten. Vor der Reform gab es im Monat von der Wohngeldsstelle nur 110 Euro. Zweites Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit Kind hat ein monatliches Einkommen von 1400 Euro und zahlt 470 Euro Kaltmiete. Sie erhält jetzt monatlich 142 Euro Wohngeld statt bisher 97 Euro.
Vor allem von der Erhöhung der als Berechnungsgrundlage dienenden Mietobergrenze könnten viele Potsdamer profitieren, die bisher nicht unter die Bezugsberechtigten fielen. Darum wird damit gerechnet, dass die Zahl der Wohngeldempfänger in diesem Jahr steigt. Potsdam gehört mit seinen hohen Mieten und der Einordnung in die Mietstufe 4 (bei einer Skala von 1 bis 6 ) bundesweit zu den Städten und Regionen im oberen Drittel des Mietniveaus. Dadurch ergebe sich oftmals eine große Schere zwischen Einkommen und aufzubringender Miete – günstiger Wohnraum ist in Potsdam Mangelware. Laut Statistik der Landeshauptstadt bezogen Ende 2007 rund 2160 Potsdamer Wohngeld, landesweit waren dies bisher 27000 Brandenburger. Nach Schätzung des Infrastrukturministeriums steige die Zahl der Wohngeldempfänger nach der Reform auf rund 35000 an.
Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) empfiehlt, in jedem Fall „einfach mal den Rechtsanspruch prüfen zu lassen“. Ludwig Burkhardt, BBU-Vorstandsmitglied, sagte, die Berechtigten müssten weiter ermutigt werden, die ihnen zustehenden Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. „Wohngeld zu beantragen ist keine Schande“, so Burkhardt. NIK
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