Aus dem GERICHTSSAAL: Mehr Zeit für den Schmierfink Frist zur Ableistung der Sozialstunden verlängert
Als Ken K. (21, Name geändert) am 18.
Stand:
Als Ken K. (21, Name geändert) am 18. März 2006 eine rote Hauswand mit weißer Farbe besprühte, wurde er von mehreren Jugendlichen so lange festgehalten, bis die Polizei kam. Am 5. Juni dieses Jahres musste sich der Schmierfink dafür wegen Sachbeschädigung vor dem Jugendgericht verantworten. Hier versicherte er, dies sei ein Ausrutscher gewesen. Obwohl bereits wegen gefährlicher Körperverletzung, Drogenerwerbs in 20 Fällen, Diebstahls, Beleidigung, Fahrens ohne Erlaubnis und eben auch zweimal wegen Sachbeschädigung vorbelastet, drückte die Vorsitzende ein Auge zu. Binnen drei Monaten sollte Ken K. 50 Sozialstunden leisten. Dann wäre das Verfahren eingestellt worden. Doch das Gericht wartete vergebens auf die Vollzugsmeldung, erinnerte den Hauptschulabgänger schriftlich an die Auflage. Auch die Jugendgerichtshilfe mahnte mehrfach. Ken K. stellte sich taub. Jetzt gab es – wie bei der Juni-Verhandlung angedroht – eine Neuauflage des Prozesses.
„Ich bin auf dem Weg der Besserung. Seit vier Wochen kiffe ich nicht mehr. Ich habe inzwischen auch wieder eine Freundin und eine Krankenversicherung“, beteuerte Ken K. treuherzig. „Außerdem war ich ja schon zehn Stunden arbeiten.“ Die Staatsanwältin hielt es kaum noch auf ihrem Platz. „Schöne Reden nutzen uns nichts. Wir wollen Taten sehen“, wetterte sie. Die Jugendrichterin fragte: „Wieso haben Sie eigentlich nicht auf mein Schreiben reagiert? Was machen Sie den ganzen Tag?“ Freimütig bekannte der Angeklagte, bis nachmittags zu schlafen. Anschließend jobbe er drei bis vier Stunden bei einem Italiener. „Dann ist es wenig nachvollziehbar, dass Sie es nicht geschafft haben, die Stunden zu leisten“, rügte die Vorsitzende. Jetzt fiel Ken K. doch noch etwas ein. „Mein Vater und ich wohnen bei meiner Oma. Er tut gar nichts, aber ich helfe beim Einkaufen und Kochen.“ Jetzt drückte die Richterin beide Augen zu, verlängerte die Frist der Sozialstunden bis zum 23. November. „Spätestens am 29. hat der Nachweis darüber schriftlich in den Akten vorzuliegen. Sonst beraume ich binnen acht Tagen einen weiteren Verhandlungstermin an. Dann müssen Sie mit einer saftigen Geldstrafe rechnen“ , warnte sie. Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: