Aus dem GERICHTSSAAL: Mehrere Autos bei Nacht gestohlen ...
... und ohne „Pappe“ damit herumkutschiert
Stand:
„Mein Mandant gesteht die Taten“, erklärt der Verteidiger zu Prozessbeginn, erspart damit den zahlreich wartenden Zeugen die Aussage und dem Gericht viel Zeit. „Zum Anklagepunkt zwei ist allerdings zu sagen, dass er hier das Auto nicht selbst entwendete, sondern es von einem Dritten bekommen hat. Den kann er namentlich auch benennen.“ Amtsrichterin Waltraud Heep würdigt das umfassende Geständnis ausdrücklich, verurteilt Simon S. (23, Name geändert) dann wegen besonders schweren Diebstahls, Hehlerei, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Unfallflucht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die nächsten zwölf Monate darf sich der Potsdamer nicht mehr ans Steuer eines Autos setzen.
Laut Anklage entwendete der junge Mann zwischen Mai und Oktober vorigen Jahres vorwiegend Fahrzeuge der Marke VW aus dem Stadtgebiet und kutschierte damit herum – selbstverständlich ohne Fahrerlaubnis. Zutritt zu den ordnungsgemäß gesicherten Autos verschaffte er sich durch nächtliches Aufstechen der Schlösser von Fahrer- oder Beifahrertür, dann riss er die Lenkradverkleidungen ab, schloss die Fahrzeuge kurz.
„Und wie war das mit der Hehlerei?“, möchte die Vorsitzende wissen. Simon S. schaut zu seinem Anwalt. Der nickt ihm aufmunternd zu. Stockend berichtet der Hauptschüler von einem Kumpel, den er gefragt haben will, ob er ihm nicht ein Auto beschaffen könne. Obwohl besagter Kumpel damals im Gefängnis saß, habe er ihm versprochen, einen fahrbaren Untersatz zu besorgen, so der Angeklagte. In der Nacht zum 8. Juni 2006 sei er telefonisch zu einem Treffpunkt in Drewitz bestellt worden, habe dort von einem Unbekannten einen Golf erhalten. „Warum sind Sie dieses Mal nicht selbst tätig geworden?“, hakt Richterin Heep nach. Simon S. fällt offenbar keine plausible Erklärung ein. Gerettet hätte sie ihn ohnehin nicht. „Der Hehler ist nicht besser als der Stehler“, präsentiert sie eine Binsenweisheit, fragt dann nach: „Wie lange sind Sie im Durchschnitt mit den gestohlenen Autos gefahren?“ Das weiß der Angeklagte nun sicher. „Acht bis 14 Tage“, nuschelt er. Einmal wurde er dabei von der Polizei geblitzt, weil er zu schnell unterwegs war. Am 30. August 2006 krachte Simon S. in Werder in einen Audi, verursachte einen Fremdschaden von 3000 Euro und flüchtete zu Fuß vom Unfallort. Die Beamten fassten ihn, beendeten damit die Diebstahlsserie.
Simon S. scheint ein notorischer Langfinger zu sein. Vier Eintragungen wegen Diebstahls weist sein Register-Auszug auf. Auch nach den Taten, die jetzt verhandelt wurden, konnte er die Hände nicht von fremdem Eigentum lassen. Demnächst sitzt er erneut auf der Anklagebank. Hoga
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