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Landeshauptstadt: Meine Bank – mein Anteil

Die Berliner Volksbank ist eine Genossenschaftsbank. Das bedeutet, auf Basis des genossenschaftlichen Prinzips können die Mitglieder bzw.

Stand:

Die Berliner Volksbank ist eine Genossenschaftsbank. Das bedeutet, auf Basis des genossenschaftlichen Prinzips können die Mitglieder bzw. Bankteilhaber über die Vertreterversammlung geschäftliche Entscheidungen mitbestimmen. Das Vertrauensverhältnis zur Hausbank bekommt dadurch eine ganz neue Bedeutung. Die Hausbank wird für Bankteilhaber tatsächlich zu „ihrer Bank“.

Mehr Rechte als bei Aktien

Bankanteile sind wie Aktien eine Unternehmensbeteiligung, jedoch mit wesentlichen Unterschieden. Es gibt keine Kursschwankungen. Der Wert eines Bankanteils bleibt gleich. Bankteilhaber mit einem oder mehreren Anteilen sind Mitglieder einer Kreditgenossenschaft. Genossenschaftsmitglieder haben anders als Aktionäre ein von der Beteiligungshöhe unabhängiges Mitspracherecht. Es gilt der Grundsatz: Ein Mitglied – eine Stimme. Die Mitglieder haben ein aktives und ein passives Wahlrecht. Bankteilhaber bei der Berliner Volksbank genießen außerdem eine Reihe von Vorteilen, wie z.B. ermäßigte Tarife bei der R+V Versicherung und den BankteilhaberBonus. Für 52 Euro bekommt man einen Anteil an der Bank. Zusammen mit über 116000 anderen Bankteilhabern wählt man die Vertreter der Vertreterversammlung bzw. kann auch selbst gewählt werden – bis in den Aufsichtsrat hinein. Es besteht eine beschränkte Nachschusspflicht der Mitglieder in Höhe der Haftsumme von 52 Euro je Anteil.

Dividende und Besteuerung

Die Vertreterversammlung entscheidet bis zum 30. Juni des Jahres über die Dividende für das jeweils zurückliegende Geschäftsjahr, die unmittelbar nach der Beschlussfassung gezahlt wird. In den letzten Jahren lag die Dividende immer über den jeweils aktuellen Geldmarktzinsen. Dividenden bis 51 Euro werden in der Regel ohne Steuerabzug ausgezahlt – es gilt die so genannte Bagatellregelung. Dividenden höher als 51 Euro unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass nur die Hälfte der Dividende im Freistellungsauftrag berücksichtigt werden muss, wenn man einen Kapitalertragsteuer-Abzug bei der Auszahlung vermeiden will.

Kündigungsfrist und Verfügbarkeit

Bankanteile sind als langfristige Unternehmensbeteiligung gedacht. Mit einer Sechsmonatsfrist zum Geschäftsjahresende können sie selbstverständlich trotzdem gekündigt werden (bei der Berliner Volksbank entspricht das Geschäftsjahr einem Kalenderjahr). Nach der Vertreterversammlung des nächsten Jahres wird der gekündigte Anteilsbetrag ausgezahlt.

Übertragbarkeit und Vererbbarkeit

Eine Mitgliedschaft kann mit allen Bankanteilen übertragen werden. Es können auch Minderjährige bereits Bankteilhaber werden, wenn die Erziehungsberechtigten oder der alleinige gesetzliche Vertreter zustimmen und die Rechte und Pflichten aus der Bankteilhaberschaft bis zur Volljährigkeit wahrnehmen. Im Nachlassfall werden gemäß Satzung die Bankanteile vererbt. Maßgeblich dafür sind das eröffnete Testament oder ein Erbschein.

BankteilhaberBonus

Bei über 1600 Berliner und Brandenburger Handels- und Dienstleistungsgeschäften kommen die Bankteilhaber in den Genuss von Boni und Rabatten. Jeder Teilhaber mit Girokonto besitzt eine Bankcard. Diese wird rückseitig mit einem „BankteilhaberBonus“ markiert, der den teilnehmenden Geschäften signalisiert: Diesem Bankkunden wird der versprochene Rabatt gewährt. Die Konditionen der Vorteile – zum Beispiel, ob der Preis sinkt oder ob es zwei zum Preis für eins gibt – legt jeder Anbieter selbst fest. Die Liste der Akzeptanzpartner reicht von „Mode & Accessoires“ über „Service & Dienstleistung“, „Gastronomie & Hotel“ bis „Beauty & Wellness“. Es gibt auf alltägliche Dinge wie einen Friseurbesuch oder einen Einkauf satte Prozente. Auch nicht Alltägliches gibt es zum Sondertarif: Sprach- oder Tanzkurse, Essen im Dunkelrestaurant oder die Dienste einer Partnervermittlung. Auf www.bankteilhaber.de lassen sich die Akzeptanzstellen auswählen.

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