Aus dem GERICHTSSAAL: Meineid zugunsten des Vaters
Gericht glaubte Zeugenaussage eines Unbeteiligten
Stand:
Aus dem GERICHTSSAALGericht glaubte Zeugenaussage eines Unbeteiligten Manfred B. (55) wurde am 28. Mai 2002 vom Amtsgericht wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt. Der Alleinunterhalter ging dagegen in Berufung, doch das Landgericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz. Und das, obwohl sich Tochter und Schwiegersohn so richtig für den Mann ins Zeug legten. Erstere beteuerte in beiden Verhandlungen, sie habe das Auto gefahren, ihr betrunkener Vater (2,08 Promille) habe auf dem Beifahrersitz gesessen. Die junge Frau wurde vom Amtsgericht auf ihre Aussage vereidigt. Ihr Ehemann erklärte, die Gattin vor der Gaststätte, in welcher der Schwiegervater Musik machte, abgesetzt zu haben. Später habe er beide zurückkommen sehen. Die Richter glaubten allerdings der Zeugenaussage eines unbeteiligten Dritten. Er folgte in jener Nacht dem Transporter eines Glatzköpfigen, dessen Fahrweise ihm suspekt erschien, stellte ihn wenig später zur Rede. Der Zeuge war sich ganz sicher, am Steuer habe der damalige Angeklagte gesessen. Gestern musste sich Carina P. (33) wegen Meineides - er gilt als Verbrechen – sowie uneidlicher Falschaussage, ihr Ehemann Jörg (38) wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Schöffengericht verantworten. Die Angeklagte machte von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Ihr Gatte betonte, Carina gegen Mitternacht zur Gaststätte gefahren, sich dann in Morpheus Arme begeben zu haben. Allerdings sagte er nun aus, nicht gehört zu haben, wann seine Frau nach Hause kam. Dass die Polizei in der Nacht in dem gemeinsamen Haus auftauchte, den Schwiegervater zur Blutprobe mitnahm, will er nicht gemerkt haben. Manfred B. – als Zeuge geladen - bekräftigte gestern erneut die Version seiner Tochter. Der Wachschutzmitarbeiter, der dem in Schlangenlinien fahrenden Wagen damals folgte, dessen Fahrer anschließend zur Rede stellte und die Polizei informierte, berichtete: „Der Glatzenmann saß alleine im Auto. Als ich ihn ansprach, hat er mich sofort belegt, ich hätte ihm gar nichts zu sagen.“ Dass eine weibliche Person das Fahrzeug zuvor verlassen haben könnte, schloss er aus. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Birgit von Bülow glaubte der Aussage des Security-Mannes. Es verurteilte Carina P. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ihren Ehemann Jörg zu sechs Monaten, jeweils ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. Hoga
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