Landeshauptstadt: Menzel erzwingt Akteneinsicht
Grüne wollen Einblicke in Stadtwerke-Unterlagen
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Der Stadtverordnete Andreas Menzel hat sein Recht auf Akteneinsicht jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg eingeklagt. Wie berichtet hatte das Rathaus dem Grünen-Politiker verwehrt, in ein Verkehrswertgutachten zu Privatgrundstücken am Groß Glienicker See Einblick zu nehmen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte aber zuletzt entschieden, dass Menzel die Papiere sehen darf. Die Stadt Potsdam hatte dagegen Beschwerde eingelegt.
Das Oberverwaltungsgericht folgte dem nicht – unter anderem reiche eine von der Verwaltung vorgebrachte Befürchtung, Menzel könne nach dem Einblick in die Unterlagen seine Verschwiegenheitspflicht verletzen, als Grund für die Verweigerung einer Akteneinsicht nicht aus, heißt es in der Entscheidung. So habe das Rathaus als eine Begründung für die verwehrte Einsicht erklärt, Menzel habe bereits 2009 einmal seine Verschwiegenheitspflicht verletzt. Die Kosten des Verfahrens muss das Rathaus tragen. Die Stadt hatte in den vergangenen Monaten schon mehrere Verfahren wegen verweigerter Akteneinsichten verloren.
Indes wird in der Nachholesitzung des Stadtparlaments am nächsten Montag ein Antrag der Grünen behandelt, drei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, inklusive Menzel, Einblick in interne Unterlagen der Stadtwerke für die Jahre 2005-2011 zu gewähren – und auf Rückfragen Auskunft zu erteilen.HK
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