Aus dem GERICHTSSAAL: Messer auf der Flucht verloren
Bewährung für Babelsberger Spar-Markt-Einbrecher
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Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte Gefängnisstrafen für die überführten Einbrecher. Die bekamen nach ihrem Plädoyer das große Zittern, hatten sie doch in ihrem letzten Wort Reue bekundet und Besserung gelobt. Der Urteilsspruch des Schöffengerichts ließ die zwei vielfach Vorbestraften aufatmen. Steve S.* (39) erhielt wegen versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. Sein Komplize Torsten T.* (37) wurde wegen versuchten Diebstahls mit Waffen mit zwei Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert, muss sich allerdings vier lange Jahre bewähren.
Der momentan arbeitslose Bauhelfer Steve S. hatte zu Prozessbeginn gestanden, in der Nacht zum 7. Oktober 2006 die Scheibe der Eingangstür eines Babelsberger Spar-Marktes eingeschlagen zu haben. Dann sei sein Kumpel Torsten T. durch die entstandene Öffnung gekrabbelt, habe im Marktinneren 65 Schachteln Zigaretten, Schnaps und Lebensmittel im Gesamtwert von 400 Euro in Einkaufstüten gepackt und zum Abtransport bereitgestellt. „Ich stand inzwischen Schmiere“, so Steve S.
Torsten T. berief sich auf einen kompletten Filmriss. „Wir haben im Garten von Steve getrunken. Dann kann ich mich erst wieder an die Blutentnahme bei der Polizei erinnern“, erzählte der inzwischen in Holland Arbeitende. Ob er in den Markt eindrang, mehrere Messer mit sich führte, vermochte er nicht mehr zu sagen. „Ist zu lange her. Ich war auch sehr alkoholisiert“, nuschelte der korpulente Mann. Das Gericht hegte Zweifel an seiner Aussage. Schließlich wies die ihm kurz nach der Tat entnommene Blutprobe nur 1,26 Promille auf. Nicht gerade viel für einen Trinkgewohnten. Steve S. brachte es auf 1,87 Promille. Auch er frönt täglich dem Alkohol.
Ein gegenüber dem Spar-Markt wohnendes Ehepaar beobachtete zufällig das Treiben der Einbrecher, alarmierte die Polizei. Die Beamten stellten Steve S. in unmittelbarer Nähe des Tatortes, wenig später auch Torsten T. Er hatte die Verkaufsstelle durch ein rückwärtiges Fenster verlassen, wollte über den Innenhof flüchten. Dabei verlor er einen Arbeitshandschuh sowie ein Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge. An dessen Griff konnten die Kriminaltechniker später Zellanhaftungen von ihm sicherstellen.
Beide Angeklagten haben ein Alkoholproblem, möchten dieses aber in den Griff bekommen. Steve S. muss sich deshalb während seiner Bewährungszeit einer Gesprächstherapie für Suchtgefährdete unterziehen und dies dem Gericht nachweisen. Außerdem hat er 100 Sozialstunden zu leisten. Die Bewährungsauflage für Torsten T. lautet: Teilnahme an einer zweijährigen ambulanten Alkoholentwöhnungs-Therapie sowie 100 Euro Geldbuße (*Namen geändert). Hoga
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