zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Messerattacke gegen den Nachbarn?

Körperverletzung nicht nachweisbar/Verfahren eingestellt

Stand:

Körperverletzung nicht nachweisbar/Verfahren eingestellt AUS DEM GERICHTSSAAL von gabriele hohenstein Wie ein Messerstecher sieht Thomas V. (65) wahrlich nicht aus. Im grauen Anzug, mit lässig offenem Hemdkragen, sitzt er auf der Anklagebank. Der Staatsanwalt beschuldigt den Rentner, am 9. August vorigen Jahres mit einem Klapptaschenmesser mit abgebrochener Spitze auf seinen Nachbarn U. im Zentrum–Ost eingestochen und ihm eine Brustwunde zugefügt zu haben. Thomas V. präsentiert dem Gericht eine gänzlich andere Version des Geschehens. „Ich kam mit meiner Familie vom Baden und hatte einen Campingstuhl in der Hand. Als wir unter dem Balkon von Herrn U. vorbeigingen, rief dieser, komm du mal hoch, dann kriegst du ein paar auf die Fresse.“ Vor der Wohnungstür des Nachbarn sei er von dessen Lebensgefährtin mit einem Fußabtreter bearbeitet worden. Herr U. habe die damals 12-jährige Tochter des Angeklagten gegen die Wand geschubst, auf ihn eingehauen und den Hund der Familie getreten. „Meine Frau wollte schlichten, wurde aber von U. geschlagen. Ich nahm den Klappstuhl und wollte unseren Nachbarn abwehren. Dabei habe ich ihn an der Brust erwischt. Er hatte nur ein Unterhemd an“, so der wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Stehende. „Ich hatte eine dicke Lippe und blutete im Gesicht. Meine Tochter erlitt einen Schock. Sie zitterte nach dem Angriff wie Espenlaub“, schildert Thomas V. das Ergebnis der Rangelei im Treppenhaus. Aus Angst vor dem Nachbarn habe er später ein Taschenmesser eingesteckt und seinerseits Anzeige bei der Polizei gegen Herrn U. erstattet. Sie würde ständig von Thomas V. und seiner Familie beleidigt, erzählt die Lebensgefährtin des vermeintlichen Opfers. „Wir haben schon viele Anzeigen bei der Gewoba gemacht.“ An jenem Sommerabend sei die Situation dann eskaliert. Die Tochter des Angeklagten habe ihr den Stinkefinger, gezeigt. „Frau V. fuchtelte wie eine Irre mit ihrem Klappstuhl herum. Und Herr V. hatte ein silbernes Messer in der rechten Hand“, so die Zeugin. Nein, dass er ihren Partner damit attackierte, habe sie nicht beobachtet. „Aber ich habe die Verletzung gesehen.“ Die könne durchaus von der Kante eines Klappstuhls herrühren, betont die medizinische Sachverständige. „Es war auf keinen Fall eine Stichverletzung.“ Das Gericht hat genug gehört und stellt das Verfahren gegen Thomas V. wegen Geringfügigkeit ein.

gabriele hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })