zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Messerstich am Neujahrsmorgen

Gericht glaubt an einmalige Verfehlung / Bewährung und Sozialstunden

Stand:

Carina C.* knetet ihre Hände mit den kurzen Nägeln unerbittlich. Die 28-Jährige ist die Reue in Person. Nur Sekunden nach Beginn der Verhandlung gesteht sie die Tat ohne Wenn und Aber. „Was ich gemacht habe, tut mir leid“, flüstert sie. Die junge Frau mit den langen schwarzen Haaren soll ihrem damaligen Lebensgefährten am Neujahrsmorgen einen Messerstich in den Rücken versetzt haben. Glücklicherweise habe die 11,5 Zentimeter lange Klinge des Steakmessers die Wirbelsäule um einen Zentimeter verfehlt, sei der Mann nicht lebensgefährlich verletzt worden. So sitzt Carina C. „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank.

„Wir haben mit Freunden in Sanssouci auf das neue Jahr angestoßen. Danach sind wir noch in eine Bar gegangen“, lässt die Arbeitslose die Ereignisse Revue passieren. Irgendwann sei es zum Streit mit ihrem notorisch eifersüchtigen Partner Peter P.* gekommen. In der Babelsberger Wohnung sei die Situation dann eskaliert. „Ich wollte reden. Aber er ignorierte mich völlig, setzte sich einfach an den Computer. Da habe ich ein Messer aus der Küche geholt“, berichtet Carina C. „Eigentlich wollte ich mir damit die Pulsadern aufschneiden, weil ich den ständigen Stress nicht mehr aushalten konnte.“ Statt dessen habe sie Klinge ihrem Gefährten in den Rücken gerammt. „Ich weiß auch nicht, wieso“, schickt sie ratlos hinterher. „Peter hat gefragt: Wirst du jetzt auch noch zur Mörderin? Dann ist er aus der Wohnung gestürmt, und ich habe die Polizei gerufen“, so die Angeklagte. Ihr Alkoholpegel wies eine Stunde nach der Tat noch 1,53 Promille auf.

Peter P. (35) war mit 0,97 Promille weitaus weniger angetrunken. Dennoch kann (oder will) er sich im Zeugenstand kaum an den Vorfall erinnern. Fast widerstrebend gibt er zu, den Streit mit Carina C. als eher belanglos betrachtet zu haben. Deshalb sei er von dem Angriff total überrascht gewesen. „Ich saß am Schreibtisch. Das hat sie wahrscheinlich wütend gemacht. Plötzlich spürte ich irgend etwas im Rücken“, nuschelt der Transportarbeiter. „Zuerst habe ich gar nicht realisiert, dass das ein Messerstich war.“ Dann sei er aus der Wohnung gerannt, habe Zuflucht bei einer Nachbarin gesucht. „Waren Sie beim Arzt?“, möchte die Richterin wissen. „Musste ich ja“, brummt der Zeuge. „Ist aber von alleine wieder geheilt.“

„Glück gehabt“, kommentiert die Staatsanwältin.Schließlich sei das Vorgehen der Angeklagten kreuzgefährlich gewesen. Das Gericht glaubt an eine einmalige Verfehlung. Diese solle mit sieben Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, sowie 120 Sozialstunden geahndet werden (*Namen geändert). Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })