Landeshauptstadt: Messtrupp am Griebnitzsee
Stadtverwaltung erfasst Ufer-Daten für Auslegung des Bebauungsplans
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Stadtverwaltung erfasst Ufer-Daten für Auslegung des Bebauungsplans Babelsberg - Seit gestern ist am umstrittenen Griebnitzsee-Ufer ein Vermessungstrupp am Werk. „Es handelt sich um Arbeiten zur Vorbereitung der Planunterlagen“, erklärt der Fachbereichsleiter Kataster und Vermessung Winfried Schmidt auf PNN-Anfrage. Der Vermessungsbereich erstreckt sich von der Allee nach Glienicke bis zur Berliner Stadtgrenze an der Stubenrauchstraße. Es gehe um die aktuelle Topographie und den aktuellen Katasternachweis. Trotz vieler vorliegender Unterlagen seien die Vermessungsarbeiten notwendig, da sich seit 1999 die Situation im Planbereich zum Teil erheblich verändert habe. Als Beispiele nennt Schmidt die Zuwegung zur so genannten Truman-Villa, dem Sitz der Friedrich-Naumann-Stiftung und den Bau des Hotels am Griebnitzsee. Erfasst werden unter anderem die Gehölzflächen, markante Einzelbäume ab einem Stammdurchmesser von zehn Zentimetern, die Zaunverläufe, Grünflächen, Treppenanlagen und Befestigungen. Schmidt berichtet, dass bereits in den Jahren 1962 und 1965 Vermessungen stattgefunden hätten. Aus diesen Jahren gebe es einen „amtlichen Grenznachweis“. Teilweise seien die Grundstücke aufgemessen worden. Ziel ist es, die notwendigen Daten für den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 8 zu erfassen. Wie Bernd Kahle von der Bauverwaltung erinnert, datiert der Aufstellungsbeschluss bereits aus dem Jahre 1991. Seit dem Jahre 1994 sei an dem Bebauungsplan, der keine grafische Wegedarstellung enthält, nicht mehr gearbeitet worden. Allerdings gebe es einen rechtskräftigen vom Landesumweltamt bestätigten Grünordnungsplan aus dem Jahre 1997. Ausschlaggebend für die jetzigen Aktivitäten ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27. September dieses Jahres, nach dem die Stadt den Uferbereich bis zum Weg plus einem Meter ankaufen will, um einen öffentlichen Uferweg zu sichern. Im gleichen Zuge beschloss die Stadtverordnetenversammlung eine Veränderungssperre, um die Auslegung des B-Planes vorzubereiten. Für Schmidt gehören die Vermessungsarbeiten, die ein eigener Messtrupp der Stadtverwaltung ausführt, zu „einem ganz normalen Verfahren“, das er im Auftrag der Stadtplanung ausführt. Offenbar ist der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung bemüht, die Arbeiten am B-Plan zügig dahin zu bringen, dass die Stadtverordnetenversammlung einen Auslegungsbeschluss fassen kann. Dazu musste das Verfahren in die so genannte Priorität 1, in der besonders dringliche Vorgänge aufgenommen sind, erhoben werden. Wenn alles planmäßig läuft, könnte der Auslegungsbeschluss in zwei Monaten gefasst werden. Ob die Stadt Flächen ankauft oder nicht, ist vom B-Plan unabhängig. In dieser Woche finden zum möglichen Erwerb Verhandlungen mit der Oberfinanzdirektion statt. Günter Schenke
Günter Schenke
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