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Landeshauptstadt: Miete geprellt, Wohnung verdreckt Fünf Jahre Bewährung für überhöflichen Betrüger

Von Gabriele Hohenstein Nicht jeder bedankt sich so höflich, auf der Anklagebank Platz nehmen zu dürfen wie Gerd B. (40).

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Von Gabriele Hohenstein Nicht jeder bedankt sich so höflich, auf der Anklagebank Platz nehmen zu dürfen wie Gerd B. (40). Und längst nicht alle antworten ähnlich bereitwillig auf die Fragen des Gerichts wie der Serienbetrüger, der bislang außerdem noch wegen Urkundenfälschung, Diebstahls sowie mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Beflissen bekennt der Thüringer, sich sehr gern äußern zu wollen. Und stapelt wahrscheinlich schon bei den ersten Sätzen zu seiner Person wieder hoch. 3000 bis 4000 Euro betrage sein Einkommen aus der im Aufbau befindlichen Schule für Blindenhunde, behauptet er im Brustton der Überzeugung, was ihm skeptische Blicke der Juristen einträgt. Selbstverständlich – so der vielfach Vorbestrafte – habe er nie und nimmer vorgehabt, das nette Vermieterpaar um seine rechtmäßigen Einnahmen betrügen zu wollen. Doch genau das wirft die Staatsanwaltschaft Gerd B. vor. Gemeinsam mit seiner inzwischen 80-jährigen Mutter soll sich der Mann zwischen Dezember 2000 und Februar 2001 in eine Ferienwohnung eingemietet, nur einen Bruchteil des vereinbarten Preises bezahlt, das Domizil zudem in einem äußerst verlotterten Zustand verlassen haben. „Die ältere Dame und der Herr mieteten die Wohnung für 28 Tage mit der Option auf Verlängerung für sich und zwei Hunde. Sie erzählten uns, ihr Haus in Berlin würde renoviert“, erinnert sich Rita Z. (59) im Zeugenstand. „Pro Tag wurden 80 Mark vereinbart.“ Eigentlich sei Vorkasse üblich. Doch das Duo habe glaubwürdig versichert, die Summe später zu zahlen. Ende Februar seien die beiden dann samt ihren Vierbeinern Hals über Kopf verschwunden gewesen. „Es stank fürchterlich. In den Betten sammelten sich jede Menge Hundehaare“, ärgert sich die Vermieterin noch heute. 2240 Mark hätten Mutter und Sohn für ihr Ausweichquartier begleichen müssen, rechnet Wohnungsbesitzer Joachim Z. (65) dem Gericht vor. Statt dessen seien Lieferungen diverser Versandhäuser eingetroffen und ein gefälschter Wechsel des Betrügerpärchens über 2060 Mark. Der Staatsanwalt hat noch eine zweite Anklage in petto. So soll Gerd B. am 2. Januar 2000 in betrügerischer Absicht einen Kaufvertrag über einen Ford Fiesta geschlossen haben, ohne die vereinbarten Raten zahlen zu können. „Das stimmt“, gibt der Angeklagte zu. Allerdings sei mit seiner Mutter vereinbart gewesen, dass sie das Geld „rüberwachsen“ lasse. Für das Gericht ist die Sache klar. Es verurteilt den Thüringer, der den Einmietbetrug im Brandenburgischen während eines Hafturlaubs beging, dann nicht mehr ins Gefängnis zurückkehrte, wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, ausgesetzt zur höchstmöglichen Bewährungsfrist von fünf Jahren. Außerdem muss er 1500 Euro Schadenersatz an die Vermieter zahlen.

Gabriele Hohenstein

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