Landeshauptstadt: Millionen-Nachzahlung „unabweisbar“
Am 10. September sollen Stadtverordnete entscheiden / Rechnungsprüfungsamt empfiehlt Zustimmung
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In der Stadtverordnetenversammlung am 10. September soll über die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1,1 Millionen Euro für das Treuhandvermögen Schiffbauergasse des Sanierungsträgers Potsdam abgestimmt werden. Wie berichtet, war die Sonderausgabe notwendig geworden, weil der stadteigene Kommunale Immobilien Service als Eigentümer des Grundstücks des Hans Otto Theaters in der Schiffbauergasse eine geplante Wertausgleichszahlung in Höhe von 1,1 Millionen Euro an den Sanierungsträger nicht in den Jahresplan 2008 aufgenommen hatte. Zu der Überweisung in diesem Jahr war die Stadt Potsdam aber schon vor Jahren vertraglich verpflichtet worden, als sie von der inzwischen liquidierten Landesentwicklungsgesellschaft das Grundstück mit Hilfe von Fördermitteln des Landes erwarb. Laut Mitteilung der Stadtverwaltung von gestern war die 1,1 Millionen Euro – die bislang noch nicht ausgezahlt wurden – auch in der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Vorhabens Schiffbauergasse enthalten gewesen, „haben aber wegen rechtlicher Unklarheit hinsichtlich der Zahlungspflicht keine Berücksichtigung in den bisher laufenden Planungen der Verwaltung gefunden“.
Wie aus dem Beschlussantrag der Verwaltung hervor geht, kann für 200 000 Euro ein Deckungsnachweis erbracht werden. Dabei handele es sich um Rückflüsse von Fördermitteln im Rahmen des EU-Programms Zukunft im Stadtteil (ZIS). Dabei war die Stadt verpflichtet gewesen, entsprechend der EU-Förderrichtlinie bestimmte Fördermittel vorzufinanzieren. Nach Abschluss der Maßnahme im vergangenen Jahr sei festgestellt worden, dass im Zuwendungsbescheid vorgesehenen Gesamtkosten nicht erreicht worden seien, so dass die zu viel vorfinanzierten Mittel dem städtischen Haushalt wieder zugeführt werden konnten.
Das Rechnungsprüfungsamt, das bei über- und außerplanmäßigen Auszahlungen zur Stellungnahme aufgefordert ist, hat die Annahme der Beschlussvorlage laut einer Mitteilung empfohlen. Voraussetzung für eine solche Zustimmung sei, dass der Ausgabe eine rechtliche, also gesetzliche oder vertragliche, Verpflichtung zugrunde liege – was hier offenkundig der Fall ist. Auch müsse für die Landeshauptstadt bei einer Zurückstellung der Zahlung bis zu einem etwaigen Nachtragshaushalt oder bis zum nächstjährigen Haushalt, „eine Beeinträchtigung schwerwiegender wirtschaftlicher oder sozialer Gemeindeinteresse zu befürchten sein“. Wie das Rechnungsprüfungsamt weiter mitteilt, liege dieser Fall vor. So habe der Sanierungsträger als Treuhänder der Stadt für die noch in diesem Jahr geplanten Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet Schiffbauergasse genau den vertraglich zugesicherten Betrag eingestellt. Im Treuhandvermögen würden sich ab September nicht mehr genügend Mittel befinden, um diese Ausgaben zu tätigen. Ein Abwarten sei „nicht sachgerecht“ Und weiter: „Die Unabweisbarkeit der Auszahlung wird vom Rechnungsprüfungsamt bestätigt“. In einem Papier für die Beigeordnetenkonferenz war sogar von drohender „Illiquidität“ im Treuhandvermögen die Rede gewesen.
Nach Bekanntwerden der Nachzahlung hatte es am Wochenende scharfe Kritik von BürgerBündnis und Linke gegeben. Das Bürgerbündnis hatte den Rücktritt von Oberbürgermeister Jann Jakobs und des Finanzbeigeordneten Burkhard Exner gefordert.
Michael Erbach
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