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Homepage: Minderheiten und Waffensysteme

Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam berät die Politik

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Die Geschichte der Menschenrechte reicht bis in die Antike zurück. Aber das Ringen um ihre Einhaltung wird auch in Zukunft nie enden. Immer neue Konstellationen, Konflikte und Kriege zeigen, dass der Schutz der Menschen vor Ungleichbehandlung und Diskriminierung oder vor Folter und Mord nicht selbstverständlich ist. Zu rechtlichen Erwägungen kommen oft auch ethisch-moralische Überlegungen hinzu – manchmal eine Gratwanderung, mit der die Politik überfordert ist. Politikberatung in Fragen der Menschenrechte gehört zu den wichtigsten Aufgaben des MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ), einer in Deutschland einmaligen Einrichtung.

„Wir sind keine NGO wie etwa Amnesty International“, stellt Andreas Zimmermann klar. Er ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam und seit 2010 einer der beiden Direktoren des MRZ. Co-Direktor ist Logi Gunnarsson, Professor für Ethik und Ästhetik an der Philosophischen Fakultät. Das MRZ befasst sich mit Themen wie dem Schutz ethnischer und religiöser Minderheiten, der Zulässigkeit des Einsatzes von Kampfdrohnen und automatisierten Waffensystemen oder der Sicherheitsverwahrung von Schwerverbrechern. Sie organisieren interdisziplinäre Konferenzen und Podiumsdiskussionen, veröffentlichen Studien, geben Stellungnahmen ab und erstellen Forschungsarbeiten. Anders als bei dem Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin handelt es sich beim MRZ um eine universitäre Einrichtung.

Nach dem Jurastudium in Tübingen und Aix-en-Provence hat der 1961 geborene Tübinger an der renommierten Harvard Law School studiert. Seine Schwerpunkte sind das Völker- und Europarecht sowie das Europäische Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht. Er leitet die Völkerrechtsausbildung des Auswärtigen Amtes und ist Berater in Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof.

Als das MRZ 1994 von dem Völkerrechtler und Hochschullehrer Eckart Klein gegründet wurde, habe der Fokus des Instituts insbesondere auf dem universellen Menschenrechtsschutz gelegen, so Zimmermann. Die interdisziplinäre Ausrichtung begann 2001 mit dem Philosophen Christoph Menke als zweiten Direktor. Durch Zimmermann hat das MRZ auch Kurs auf das humanitäre Völkerrecht genommen. Auch das Völkerrechtsstrafrecht und der Flüchtlingsschutz gehören nun zum Themenspektrum des MRZ.

Im vergangenen Jahr organisierte das MRZ gemeinsam mit dem Human Rights Centre der Universität Sarajevo und der Union Universität Belgrad drei rechtswissenschaftliche Fachkonferenzen zu Fragen des Völkerstrafrechts, des Menschenrechtsschutzes nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Minderheitenschutzes. „Im ehemaligen Jugoslawien sind das immer noch Themen mit politischer Sprengkraft“, so Zimmermann. Ermöglicht hatte dies die Sonderausschreibung „Akademischer Neuaufbau Südosteuropa 2012“ des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Ein Jahr zuvor riefen Zimmermann und Gunnarsson den MenschenRechtstag des MRZ ins Leben. Bei der jährlichen Veranstaltung zu aktuellen Menschenrechtsfragen ging es letztes Mal um „Menschenrechte in der Zuwanderungsgesellschaft.“ In diesem Jahr steht das Thema „60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention“ auf der Agenda. Der MenschenRechtstag findet am 7. Oktober erstmals nicht in Potsdam, sondern in der brandenburgischen Landesvertretung in Berlin statt.

Noch im Sommer wird das MRZ eine Studie zum Optionsmodell in Fällen doppelter Staatsangehörigkeit vorlegen. Seit Januar müssen sich Deutsche, die hier als Kinder ausländischer Eltern geboren wurden, nach Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit oder der ihrer Eltern entscheiden. Zimmermann: „An der rechtlichen Zulässigkeit und der praktischen Umsetzung dieses Modells bestehen erhebliche Zweifel.“ Maren Herbst

Maren Herbst

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