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Landeshauptstadt: „Mir hat bestimmt jemand etwas ins Glas geschüttet!“

Junge Mutter mit über zwei Promille vor der Polizei auf der Flucht

Stand:

Junge Mutter mit über zwei Promille vor der Polizei auf der Flucht Von Gabriele Hohenstein „Ich habe höchstens vier Cola-Bier getrunken“, beteuert Jana B.* (27) vor Gericht. „Wie ich dadurch auf 2,2 Promille kommen soll, ist mir schleierhaft. Bestimmt hat mir jemand etwas ins Glas geschüttet“, vermutet die junge Mutter. Der Amtsrichter glaubt es eher nicht. Er fordert die Sozialhilfe-Empfängerin auf, sich konkret an den Abend des 14. September 2003 zu erinnern. Jana B. weiß nur noch, dass sie mit ihren beiden kleinen Kindern vom Schlaatz zum Bornimer Herbstfest fuhr. „Da traf ich Bekannte, mit denen habe ich mich unterhalten und etwas getrunken.“ Rund vier Stunden habe sie mit ihrem Nachwuchs bei dem Event verbracht, sich durchaus noch fahrtüchtig gefühlt, als sie den VW bestieg. „Glauben Sie, ich setze meine Kinder der Gefahr eines Unfalls aus?“, fragt die Potsdamerin rhetorisch. „Bei dieser hohen Promillezahl hätten Sie merken müssen, dass Sie nicht mehr fahrtauglich sind“, hält der Vorsitzende dagegen. Eigentlich habe sie mit den Kindern bei ihrer in der Nähe wohnenden Mutter schlafen wollen, berichtet Jana B., sich dann allerdings zur Heimfahrt entschlossen. Kurze Zeit später sei sie von der Polizei gestoppt worden. Laut Aktenlage flüchtete die Frau, als sie den Streifenwagen bemerkte, in ein Waldstück und löschte das Licht ihres Autos. „Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass ich ins Röhrchen pusten musste und die Kinder von den Beamten zu einer Freundin gebracht wurden“, so die wegen vorsätzlichen Fahrens unter Alkohol Angeklagte. Was dann passierte, liegt im Nebel. Am nächsten Morgen habe sie ihre eigene Unterschrift nicht mehr erkannt. „Im Nachhinein bin ich richtig froh, dass mich die Polizei angehalten hat. Bis zum Schlaatz hätte ich es bestimmt nicht mehr geschafft“, schätzt Jana B. selbstkritisch ein. „Aber ich schwöre, es waren wirklich nur vier Cola-Bier.“ „Damit kommen Sie maximal auf 0,4 Promille“, rechnet der Richter. „Um Ihren Wert zu erreichen, hätte Ihnen jemand eine kleine Flasche Schnaps ins Bier schütten müssen.“ Die Staatsanwältin ergänzt: „Wenn Ihnen wirklich jemand etwas Hochprozentiges ins Glas gekippt haben sollte, hätten Sie das am Geschmack gemerkt . Außerdem können Sie mir nicht erzählen, dass Sie mit über zwei Promille noch fit waren.“ Allerdings könne statt Vorsatz auch Fahrlässigkeit in Betracht kommen. Dem stimmt das Gericht zu. Das Urteil: 30 Tagessätze zu je fünf Euro, Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von insgesamt zwölf Monaten, Einziehung des Führerscheins. (*Name geändert.)

Gabriele Hohenstein

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