Aus dem GERICHTSSAAL: Mit 1,25 Promille in die Leitplanke
900 Euro Geldstrafe für Unfall mit Verletzten und anschließender Fahrerflucht
Stand:
Die Staatsanwaltschaft wirft Robert R.* (23) vor, in der Nacht des 3. Dezember 2011 betrunken einen Verkehrsunfall auf der Nutheschnellstraße verursacht, sich danach vom Ort des Geschehens entfernt zu haben. Robert R. behauptet, der Opel seiner Mutter sei aus unerklärlichen Gründen plötzlich ausgebrochen und in die Leitplanke geschleudert. Staatsanwaltschaft und Gericht gehen von einem „alkoholbedingten Fahrfehler“ aus. Nach mehrstündiger Verhandlung wird der Potsdamer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung sowie Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm nach dem Crash entzogen. Noch weitere drei Monate - so die Richterin – wird der Arbeitslose öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen.
„Ich war mit Freunden in einer Bar. Eigentlich wollte ich bei einem Kumpel schlafen. Das klappte dann aber nicht“, erzählt der Mann mit dem Pferdeschwanz. Da er sich „relativ gut“ fühlte, habe er sich in den Opel gesetzt, einen Bekannten und dessen Begleiterin mitgenommen und sei in Richtung Drewitz gefahren. „Plötzlich bekamen wir Hunger und wollten am Horstweg runter, um uns etwas zu essen zu kaufen. Da ist es dann passiert.“ Weil der Unfallort in einer Kurve lag, ihm die Situation bedenklich vorkam, sei er mit dem Auto noch ein paar hundert Meter bis zu einer nahegelegenen Kleingartenanlage gefahren, habe es dort abgestellt. „Wieso sind Sie danach zur Bushaltestelle in der Großbeerenstraße gelaufen, anstatt die Polizei zu informieren?“, fragt die Vorsitzende. „Ich habe den Krankenwagen gerufen, weil ich plötzlich starke Schmerzen in der Brust und im Nacken verspürte. Meinem Bekannten ging es genauso. Ich bin davon ausgegangen, dass die Polizei automatisch benachrichtigt wird“, versichert der Angeklagte.
„Ich habe Robert an dem Abend gefragt, ob er wirklich noch fahren kann. Er hat ja gesagt, und er kam mir auch nicht betrunken vor“, berichtet Mitfahrerin Melanie M.* (21) im Zeugenstand. Die Mini-Jobberin wurde bei dem Unfall nicht verletzt. Als die dann tatsächlich gerufene Polizei eintraf, ließ sie Robert R. pusten. Ergebnis: 1,30 Promille Atemalkohol. Die ihm wenig später im Krankenhaus entnommene Blutprobe wies immerhin noch 1,25 Promille auf.
„Damit waren Sie absolut fahruntüchtig“, stellt Richterin Heep klar. „Allerdings kann ich Ihnen nicht widerlegen, dass Sie glaubten, sich noch ans Steuer setzen zu können. „Sie haben alle der üblichen Tests perfekt gemeistert. Vielleicht sollten Sie sich mal Gedanken machen, wie so ein Ergebnis zustande kommt?“
Kopfplatzwunde, Schleudertrauma und Prellungen, die Robert R. bei dem Unfall erlitt, sind verheilt. Auch seinem Beifahrer geht es wieder gut. Der alte Opel erlitt bei dem Zusammenstoß mit der Leitplanke, die dabei erheblich deformiert wurde, einen Totalschaden. „So etwas wird bestimmt nicht noch einmal passieren“, beteuert der Angeklagte zum Schluss. „Ich möchte mich auch noch einmal bei meinem Bekannten für die erlittenen Verletzungen entschuldigen.“ (*Namen geändert.) Hoga
Hoga
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