Aus dem GERICHTSSAAL: Mit Brotmesser bedroht
Ehefrau sollte Scheidungsantrag zurücknehmen – zwölfjähriger Sohn musste die Polizei rufen
Stand:
Dietmar D.* (46) wählte die wohl unpassendste Methode, seine Gattin Doris von der Rücknahme ihres Scheidungsantrags zu überzeugen. Laut Anklage drohte der arbeitslose Schlosser der Frau am 31. Mai 2009 in dem gemeinsamen Haus in Bornim, er werde sie umbringen, falls sie nicht bei ihm bleibe, hielt ihr das Brotmesser an den Hals. Außerdem soll er sie ins Gesicht geschlagen und gewürgt haben. Max, der zwölfjährige Sohn des Paares, rief voller Furcht bei der Polizei an. Die wenig später eintreffenden Beamten entdeckten den betrunkenen Angreifer mit bereits gepackter Tasche auf dem Grundstück, verwiesen ihn zunächst für zehn Tage des Hauses. Diese Frist wurde später bis zum 31. Dezember verlängert. Inzwischen lebt Dietmar D. in einer eigenen Wohnung. Jetzt wurde er wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro (insgesamt 1250 Euro) verurteilt.
„Von der Tat ist in meiner Erinnerung nichts hängengeblieben“, versicherte der Potsdamer zu Verhandlungsbeginn, wandte sich dann an seine Noch-Ehefrau: „Wenn es an dem war, möchte ich mich bei dir entschuldigen.“ „Zu spät!“, parierte diese, ohne den Angeklagten eines Blickes zu würdigen. Im Zeugenstand berichtete Doris D.* (46), ihr Mann habe verstärkt Alkohol getrunken, als klar war, dass sie nach 22 Jahren nicht weiter mit ihm leben werde. Es habe viel Streit gegeben. Die Nerven lagen blank. Auch Max konnte nicht mehr richtig schlafen, starrte in der Schule Löcher in die Luft, statt dem Unterricht zu folgen. „An dem bewussten Abend kam Max und meinte, er glaube, Papa habe wieder getrunken. Er hatte Angst“, so Doris D. Wenig später sei die Situation eskaliert. „Dietmar sagte, wenn du die Scheidung durchziehst, wirst du bluten. Dann legte er seine Hände um meinen Hals. Er hat mich auch angespuckt und in den Schwitzkasten genommen“, erzählte die Telefonistin. Plötzlich sei der Mann aufgesprungen, in die Küche gelaufen und habe das Messer mit der 20 Zentimeter langen Klinge ergriffen. „Erst hatte ich es am Hals, dann hielt er es sich vor den Bauch.“
„Der Angeklagte äußerte mir gegenüber zweimal: Wenn ich gewollt hätte, hätte ich sie umgebracht“, erinnerte sich ein Polizeizeuge. Die Blutprobe, die Dietmar D. gut eineinhalb Stunden nach der Tat entnommen wurde, wies 1,95 Promille auf. „Dann sind wir bei über zwei Promille während des Vorfalls. Mein Mandant war schuldunfähig“, warf der Verteidiger ein. Staatsanwaltschaft und Gericht gingen lediglich von verminderter Schuldfähigkeit aus. „Sie können von Glück reden, dass Sie sich rechtzeitig eingekriegt haben“, so die Vorsitzende. Besonders verwerflich sei, dass der Angeklagte die Tat im Beisein seines Kindes begangen habe (*Namen geändert). Hoga
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