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LÄRMAKTIONSPLAN: Mit dem Taschenrechner gegen Lärm

Grundlage des Lärmaktionsplans ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Demnach müssen Lärmbelastungen an großen Verkehrsachsen erfasst werden.

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Grundlage des Lärmaktionsplans ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Demnach müssen Lärmbelastungen an großen Verkehrsachsen erfasst werden. Dabei wird nicht gemessen: Der Lärm wird aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Straßenoberfläche und der Straßenlängsneigung berechnet. Anhand der Daten sollen Maßnahmen zum Lärmschutz abgeleitet und ruhige Gebiete geschützt werden. Bis zum 18. Juli 2013 muss das Konzept stehen. Für die Umsetzung ist die Stadt nur zum Teil verantwortlich, so liegt der Bau von Schallschutzwänden an Bahntrassen in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn. Allerdings: Straßenlärm ist mit Abstand die wichtigste Lärmquelle in einer Stadt. In der Regel wird der Straßenbahnverkehr vom Lärm der Autos überlagert. Über den Lärm von Regionalbahnen bleibt der Lärmaktionsplan wenig aussagekräftig. Hier fehlen noch Daten. Das gilt auch für den Luftverkehr, erst 2012 soll es genaue Zahlen geben. tor

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