Aus dem GERICHTSSAAL: Mit dem Tod bedroht?
Zeugin übertrieb ihre Ängste – Verfahren eingestellt
Stand:
„Meine Ex-Freundin will mich in den Knast bringen“, ist sich Marcel M.* (35) sicher. Die Angst des seit Kurzem Obdachlosen, hinter Gittern zu landen, scheint berechtigt. Der mehrfach wegen Körperverletzung, aber auch wegen Diebstahls, Bedrohung, Widerstandes gegen Polizeibeamte und Trunkenheit am Steuer Vorbestrafte steht noch bis zum Jahr 2014 unter Bewährung. Sabrina S.* (26), Mutter eines seiner vier unehelichen Kinder, zeigte Marcel M. bei der Polizei an, da er ihr und dem neuen Freund angeblich nach dem Leben trachte. Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht am Montag ruderte die Frau zurück, erklärte, so richtig ernst habe sie die Äußerungen nicht genommen. Das Verfahren gegen den Hartz-IV-Empfänger wurde gegen Ableistung von 40 Sozialstunden eingestellt.
Dabei klang die Anklage bedrohlich. Am 26. März dieses Jahres soll Marcel M. gegenüber der Frau sinngemäß geäußert haben: Wenn du mich bei der Polizei anschwärzt und ich deswegen in den Knast komme, mache ich dich einen Kopf kürzer. Später soll er gesagt haben: Falls du einen neuen Freund hast, werde ich euch beide finden und umbringen. Alles Quatsch, erklärte Marcel M. zu Prozessbeginn. „Sie sollte sich verpissen. Ich wollte nach der Trennung Mitte März nur noch eine Freundschaft mit ihr. Aber Sabrina tauchte ständig auf und wollte mit mir reden.“ Weshalb der Angeklagte seine inzwischen aus der Wohnung ausgezogene Ex und ihren neuen Partner danach eine Woche bei sich aufnahm, vermochte er nicht recht zu erklären. „Sie ist halt gekommen, ob mit oder ohne mein Einverständnis.“ Obwohl erneuter Stress vorprogrammiert war, habe er dem Paar nicht seinen baldigen Tod angekündigt, versicherte Marcel M. Inzwischen wurde die Wohnung wegen Mietschulden zwangsgeräumt.
„Trotz vermeintlicher Drohungen des Angeklagten haben Sie und Ihr neuer Freund sich eine Zeitlang in der Wohnung aufgehalten“, wandte sich die Staatsanwältin an Sabrina S. „Haben Sie die Worte überhaupt ernst genommen?“ „Teils ja, teils nein“, entgegnete die Arbeitslose im Zeugenstand.
„Es gab die Auseinandersetzung. Aber sie ging nicht über das übliche Maß hinaus“, konstatierte die Anklägerin. „Eine konkrete Gefährdung sehe ich nicht.“ Sie plädierte auf Freispruch. Dem folgte das Gericht nicht. Ein kleiner Denkzettel müsse sein. (*Namen geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: