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Aus dem GERICHTSSAAL: Mit dem Tod bedroht

Angeklagter bereute sein Verhalten

Stand:

„Ich bin schockiert über das, was ich gemacht habe. Es wird auf jeden Fall nicht wieder vorkommen“, versicherte Roman R.* (22) gestern vor dem Schöffengericht. „Ich hatte bei einem Kumpel eine halbe Flasche Whisky getrunken und habe nur noch schemenhafte Erinnerungen an den Abend.“ Mit einem Atemalkoholwert von 1,41 Promille war der Lackierer-Lehrling am 14. November vorigen Jahres zwar betrunken, aber nicht so stark, dass er nicht mehr wusste, was er tat, befand das Gericht. Es verurteilte den bisher Unbescholtenen wegen räuberischer Erpressung, versuchter räuberischer Erpressung, Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 500 Euro an die Gerichtskasse zahlen.

Leon L.* (18) und Martin M.* (17) waren auf dem Heimweg von einer Faschingsfeier. In der Potsdamer Straße trafen sie auf einen Unbekannten. Der verlangte Zigaretten und Handys von den Schülern, drohte, sie totzuschlagen, falls sie seiner Forderung nicht nachkämen. „In dem Moment wurde mir schlagartig klar, jetzt passiert was“, erzählte Leon L. im Zeugenstand. „Es war dunkel. Ich hatte Angst um mein Leben.“ Nachdem er dem körperlich Überlegenen eine Zigarette gab, habe dieser die ganze Schachtel ergriffen, ihn dann nach einem Handy abgetastet. „Er fühlte es auch, aber ich sagte, das sei mein Portemonnaie“, so Leon L. „Das hat er zum Glück geglaubt.“ Martin M. war nicht so nervenstark. Er gab sein Mobiltelefon sofort heraus. Der Unbekannte riss ihm noch seinen am Schlüsselband hängenden MP3-Player vom Hals, warf die dazugehörige Box auf die Straße. Dann rannte er weg. „Ich habe mit meinem Handy die Polizei alarmiert. Wir sind dann im Streifenwagen mitgefahren und haben den Täter identifiziert“, berichtete Leon L. „Es war eindeutig der Angeklagte.“ „Der Herr war alkoholisiert, aber er hat genau mitgekriegt, was wir von ihm wollten“, erinnerte sich der Polizeibeamte René S. (29) vor Gericht. Als Motiv für sein Handeln habe Roman R. angegeben, er sei von den Jugendlichen provoziert worden und habe ihnen eine Lektion erteilen wollen.

Roman R. entschuldigte sich während der Verhandlung bei seinen Opfern. Dies sei „kein Zweckverhalten“, führte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kernbach aus. Sein Mandant sei nicht der Typ eines Straftäters. Er sei bereits durch das Verfahren nachhaltig beeindruckt worden. Der Staatsanwalt sprach von einem minder schweren Fall der räuberischen Erpressung, da Roman R. „keine übermäßige Gewalt angewendet“ habe. Die Schöffengerichtsvorsitzende Constanze Rammoser-Bode führte dem Angeklagten allerdings den „nachhaltigen Eindruck“ vor Augen, den er bei den Jugendlichen hinterlassen hat. (*Namen geändert.) Hoga

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