Aus dem GERICHTSSAAL: Mit drei Promille am Steuer
Einspruch gegen Strafbefehl zurückgezogen
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Aus dem GERICHTSSAALEinspruch gegen Strafbefehl zurückgezogen Von Gabriele Hohenstein Ralf R. (39, Name geändert ) ist wahrlich ein Steher – sowohl beim „Gläserstemmen“ als auch beim Flunkern. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft setzte er sich am Nachmittag des 13. Dezember 2003 mit rund drei Promille in seinen Jeep, stieß wenig später mit dem Pkw eines 19-Jährigen zusammen. Die Ermittlungsbehörde erließ wegen Trunkenheit im Verkehr einen Strafbefehl über 1400 Euro, verhängte darüber hinaus ein neunmonatiges Fahrverbot über den Schlosser. Dieser legte Einspruch gegen das Schreiben ein und beteuerte, nicht er, sondern seine stocknüchterne Lebensgefährtin habe den Geländewagen chauffiert. In der gestrigen Verhandlung gab die 40-Jährige exakt diese Version zum Besten. Nach dem Crash – so die Angestellte – sei sie kopflos zum Haus eines Bekannten gelaufen, um die Polizei zu alarmieren, während ihr Partner das Gespräch mit dem jungen Mann gesucht habe. Dass sie sich durch derlei Verhalten der Unfallflucht schuldig gemacht habe, will sie nicht bedacht haben. Der Gärtner-Azubi hingegen ist sich ganz sicher, in dem Jeep habe einzig und allein der Angeklagte gesessen. „Er stieg auf der Fahrerseite aus und meinte, ich solle die Polizei nicht rufen. Das könne man auch anders klären“, erzählt der Jugendliche. Er habe die Beamten dennoch informiert. Während der Unfallaufnahme sei plötzlich die Lebensgefährtin des Ralf R. in ihrem Wagen aufgetaucht und habe versichert, sie sei gefahren. „Der Geschädigte bezeichnete Ralf R. als Fahrer des Jeeps“, berichtet Polizeiobermeister Mario P. (36). Dieser habe etwas abseits gestanden und erklärt, seine Partnerin habe am Steuer gesessen, sie sei gleich wieder da. Während der Befragung der Frau habe er dann laufend dazwischengeredet. „Ich wollte ihn schon in Gewahrsam nehmen“, erinnert sich der Ordnungshüter. Amtsrichterin Kerstin Devriel bezweifelt die Story des Angeklagten und seiner Langzeitfreundin. „Nehmen Sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück“, rät sie nach dreistündigem Verhandlungsmarathon. „ Bei einer Verurteilung kann es unter Umständen nur schlimmer für sie werden.“ Ralf R. bespricht sich mit seinem Verteidiger. Dann die erlösende Entscheidung: „Wir möchten gern ein Ende haben und ziehen den Einspruch zurück.“
Gabriele Hohenstein
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