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Heimlich die Idee abgeschaut: Wem das bei der Arbeit passiert, der sollte betreffende Kollegen zur Rede stellen. In der Wissenschaft gibt es dafür sogar Ombudsstellen.

© Franziska Gabbert/dpa

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Ideenklau kommt im Berufsleben – vor allem bei Kreativjobs – immer wieder vor. Wie kann man sich wehren?

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Jonathan P. hatte von Kollegen oft gehört, dass es an der Hochschule Ideenklau gibt. Trotzdem hat es ihn kalt erwischt, als er auf einmal selbst davon betroffen war. „Ich war entsetzt, als ich den Aufsatz des Professors in der Zeitschrift gesehen habe“, erzählt er. „Das waren meine Ideen.“

Jonathan P. ist promovierter Geisteswissenschaftler. Vor zwei Jahren hat er an einem internationalen Workshop teilgenommen. Es gibt für die Workshops ein Oberthema, und Wissenschaftler bewerben sich mit einem Paper – also einem Aufsatz – zum Thema. Jonathan P. war in seinem Aufsatz aufgrund seiner empirischen Befunde zu einer Schlussfolgerung gekommen, die er mit einem Begriff prägte. „Den Begriff gab es so vorher nicht“, erklärt er. Zwei Jahre nach dem Workshop stellte er fest: Ein anwesender Professor hatte sein Paper überarbeitet – und verwendete Jonathan P.’s Schlussfolgerung und Begriffe, ohne auf ihn zu verweisen.

Ideenklau ist gerade in kreativen Berufen immer wieder ein Thema. Es geschieht aber auch in allen anderen Berufen. Da ist zum Beispiel der Kollege, der im Teammeeting die Idee eines anderen als seine ausgibt. Da ist der Chef, der die Idee des Praktikanten als seine an Kunden verkauft.

Doch was macht man in so einem Fall? Zum einen gibt es Möglichkeiten, rechtlich gegen Ideenklau vorzugehen. „Die Idee an sich ist zwar erst einmal frei“, sagt Ole Jani, Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht. Das Recht kennt allerdings Möglichkeiten, Erfindungen zu schützen. Bei technischen Erfindungen berechtigt ein Patent in der Regel, für 20 Jahre die Nachahmung zu untersagen.

Außerdem gibt es das Urheberrecht, das „persönliche geistige Schöpfungen“ schützt. Das kann zum Beispiel ein Buch, ein Bild oder ein Song sein. Ist die Idee urheberrechtlich geschützt, muss der Beklaute dann aber immer noch nachweisen, dass er die geistige Schöpfung zuerst hatte. Und das ist häufig gar nicht so einfach

Eine Möglichkeit ist, die eigene geistige Schöpfung beim Notar zu hinterlegen, erklärt Rechtsanwalt Jani. Im Fall eines Romans könnte man zum Beispiel dort das Dokument hinterlegen. Auf diese Weise lässt sich anhand des Datums der Hinterlegung nachweisen, ab wann das Werk in der Welt war. Kann der Inhaber des geistigen Eigentums den Beweis antreten, dass er die Idee zuerst hatte, kann er im Fall von Ideenklau auf Unterlassung klagen – und gegebenenfalls sogar Schadenersatz verlangen, wenn jemand anderes seine geistige Schöpfung benutzt oder sich zu Unrecht als deren Autor ausgibt.

Doch kaum jemand wird mit dem Anwalt drohen wollen, wenn der Kollege im Meeting plötzlich die eigene Idee als seine verkauft. Karriereberater Thorsten Knobbe rät in dem Fall, den Ideendieb sofort in die Schranken zu weisen. „Ich würde sofort zum Angriff übergehen und denjenigen zur Rede stellen“, erklärt er. Zeigt das Gegenüber sich nicht einsichtig, empfiehlt er, zum Mentor oder zum Chef zu gehen. Dieses Vorgehen kommt an seine Grenzen, wenn der Mentor oder der Chef selbst der Ideendieb ist. In fast allen Hochschulen gibt es dafür Ombudspersonen, an die sich Wissenschaftler bei Fehlverhalten auf Wunsch anonym wenden können. Sie können versuchen zu schlichten.

Neben den Ombudsleuten an Hochschulen ist außerdem bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) der sogenannte Ombudsman für die Wissenschaft angesiedelt, den Forscher hochschulübergreifend kontaktieren können. „An den Ombudsman für die Wissenschaft kann man sich auch anonym nur mit einer E-Mail wenden, wenn man erst einmal eine Einschätzung haben will“, sagt Professor Stephan Rixen, Sprecher des Gremiums.

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