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Aus dem GERICHTSSAAL: Mit gefundener Kreditkarte richtig eingekauft

Verteidiger: Mein Mandant wurde ausgenutzt / Strafmildernde Geständnisse

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Aus dem GERICHTSSAALVerteidiger: Mein Mandant wurde ausgenutzt / Strafmildernde Geständnisse Zuerst brachte Toni T.* (22) seiner Bekannten nur Zigaretten vom Einkauf mit der fremden Kreditkarte mit. Dann soll Sara S.* (22) dem gelernten Koch eine Liste überreicht, ihn zu deren „Abarbeitung“ aufgefordert haben. Kollegen von Toni – so dessen Verteidiger – hätten seinen in der Entwicklung zurückgebliebenen Mandanten genötigt, das Gleiche für sie zu tun. „Sie haben ihn ausgenutzt, und er hatte nicht die Kraft, sich dagegen zu wehren.“ Als die Sache aufflog, nahm Toni T. aus Angst alle Schuld auf sich. Auf den Rat seines Anwalts hin packte der Mann schließlich aus, sorgte so dafür, dass bereits mehrere Beteiligte in dieser Sache auf der Anklagebank landeten. Jetzt musste sich Toni T. selbst wegen Unterschlagung, Hehlerei, Betruges und Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht verantworten. Sara S. legt die Staatsanwaltschaft Hehlerei zur Last. „Wollen Sie sich zu den Vorwürfen äußern?“, fragt der Vorsitzende. Das Pärchen nickt, möchte reinen Tisch machen. Sara erzählt, sie habe die Geldkarte eines gewissen Mario M.* im Sommer vorigen Jahres vor dem „Waschhaus“ gefunden. „Ich habe sie dann Toni gegeben und mir nichts weiter dabei gedacht“, beteuert die Studentin. Als der Bekannte ihr am nächsten Tag zwei Schachteln Zigaretten schenkte, habe sie gefragt, ob er mit der Karte eingekauft habe. „Toni gab das zu. Da habe ich ihn gebeten, mir am nächsten Tag noch ein paar Dinge zu besorgen.“ An eine Bestell-Liste könne sie sich nicht mehr erinnern“, meint Sara S. „Meine Eltern haben mir geraten, die Karte bei der Bank abzugeben. Aber ich wollte mal probieren, ob es klappt“, gesteht Toni T. freimütig. Am 13. Juni sei er erstmals mit der fremden Geldkarte im Kaufland erschienen. Niemand habe Verdacht geschöpft, als er mit dem Namen des echten Inhabers unterschrieb. Weil es so gut funktionierte, sei er in den nächsten Tagen regelmäßig shoppen gegangen. Beim zwölften Mal war ihm das Glück allerdings nicht mehr hold. Bis dahin hatte der bereits wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Vorbelastete Waren im Gesamtwert von rund 600 Euro erworben. Der Verteidiger hält Toni T. zugute, dass er den angerichteten Schaden bereits wiedergutgemacht hat. Auch die Geständnisse der Angeklagten seien strafmildernd zu bewerten, befindet er. Dann beantragt er, den Koch zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro zu verurteilen. Sara S. solle mit 50 Tagessätzen a 10 Euro sanktioniert werden. Das Gericht befindet, 80 Tagessätze seien genug für Toni T. Diese Strafe würde zudem nicht im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen. Auch Sara S. kommt mit 30 Tagessätzen glimpflicher davon. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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