Sport: Mitglieder müssen Erhalt beschließen SVB 03 lädt zu Versammlung ein
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Der SV Babelsberg 03 lädt alle Vereinsmitglieder zu ihrer Versammlung am 5. September um 18 Uhr ins Karl-Liebknecht-Stadion ein. Neben den Informationen zur Beschlussfassung des Gläubigertermins am 20. August müssen die anwesenden Mitglieder über die Fortsetzung des Vereins sowie die Änderung des Vereinswappens abstimmen. Denn der Verein gilt mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes als aufgelöst und besteht lediglich auf der Basis des § 5 Satz 2 der Satzung ab diesem Zeitpunkt als nicht rechtsfähiger Verein fort. Wird das Insolvenzverfahren nach der Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben, muss die Mitgliederversammlung gemäß § 42 Absatz 1, Satz 2 BGB einen im Vereinsregister zwingend zu registrierenden Fortsetzungsbeschluss folgenden Inhalts fassen: „Die Mitgliederversammlung beschließt mit Wirkung ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Fortsetzung des Vereins.“ pnn
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