Landeshauptstadt: „Mitteschön“ hat Plakat abgenommen
Innenstadt - Die Bürgerinitiative „Mitteschön“ hat ihr am Fortunaportal auf dem Alten Markt aufgehängtes Plakat am Montag abgenommen. Grund dafür sei eine Anzeige der Fraktion Die Andere dagegen, sagte Christian Rüss von „Mitteschön“ gestern auf PNN-Anfrage.
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Innenstadt - Die Bürgerinitiative „Mitteschön“ hat ihr am Fortunaportal auf dem Alten Markt aufgehängtes Plakat am Montag abgenommen. Grund dafür sei eine Anzeige der Fraktion Die Andere dagegen, sagte Christian Rüss von „Mitteschön“ gestern auf PNN-Anfrage. Die Fraktion hatte behauptet, das Plakat sei ungenehmigt – dies hatte die Stadtverwaltung auf eine Kleine Anfrage von Die Andere zuvor bestätigt (PNN berichteten). Das Plakat der Initiative „Mitteschön“ trug die Aufschrift „Wir haben ein Auge darauf“. Es sollte laut Rüss die Forderung nach „höchster Qualität“ für den Landtagsneubau untermauern. „Mitteschön“ setzt sich für einen Neubau mit möglichst originalgetreuer Schlossfassade ein. Zur finanziellen Unterstützung der Wiederherstellung der historischen Fassade des Knobelsdorff-Schlosses will „Mitteschön“ zusammen mit dem Verein Potsdamer Stadtschloss e.V. am 1. Juni eine „Schlossaktie“ vorstellen. Am Welterbe-Tag am 3. Juni sollen zudem die ersten von Potsdamer herausgeklopften Fundamentsteine verkauft werden. Die nächste „Montagsdemo“ findet laut Rüss am 4. Juni statt, die zweite Steineklopf-Aktion am 7. Juli.
Die Fraktion Die Andere will jedoch auch den Verkauf der Fundament-Steine zugunsten der historischen Fassade verhindern. In einem Antrag für die Stadtverordnetenversammlung fordert sie, dass der Erlös aus dem Steineverkauf in die Umsetzung des so genannten „Begleitbeschluss“ zum Landtagsbau-Beschluss fließt – also in die Schul- und Kitasanierung und die Sanierung von Bibliothek und Altem Rathaus. Zur Begründung heißt es, die Steine befänden sich im Eigentum der Stadt. Dies habe die Verwaltung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Andere hin mitgeteilt. Laut Paragraf 12 der Hauptsatzung könne der Oberbürgermeister über „Vermögensgeschäfte“, die nicht die „laufende Verwaltung“ beträfen, aber nicht allein entscheiden. Deshalb müsse die Stadtverordnetenversammlung oder der Hauptausschuss über die Verwendung der Schlossfundamente bestimmen. SCH
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