Landeshauptstadt: Momentaner Wohnsitz: JVA Spremberg
Von Gabriele Hohenstein Als momentanen Wohnsitz nennt Louis B. (22, Name geändert) die Justizvollzugsanstalt Spremberg.
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Von Gabriele Hohenstein Als momentanen Wohnsitz nennt Louis B. (22, Name geändert) die Justizvollzugsanstalt Spremberg. Dort sitzt er seit dem 11. Juni eine zweijährige Jugendstrafe wegen Raubes, Sachbeschädigung und Diebstahls ab. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht wird der Potsdamer deshalb in Handfesseln vorgeführt. Ginge es nach der Staatsanwältin, dann würde der Achtklassen-Abgänger nun weitere 18 Monate „brummen“. Nur vier Wochen nach einer Verurteilung wegen Diebstahls soll Louis B. im Februar 2003 bei Hugendubel im Sterncenter drei DVDs im Gesamtwert von 130 Euro geklaut haben. Bei Mc Geiz in der Markthalle ließ er wenig später ein Fahrradschloss und eine Handy-Attrappe mitgehen, von einer Auslage in der Brandenburger Straße zwei Trinkflaschen, im Schuhhaus Wenzel zwei Zehnerpacks Socken, aus der benachbarten Kaisers-Filiale sieben Flaschen Schnaps sowie Kosmetik für 218 Euro. Am 10. Mai entwendete der zahlreich Vorbestrafte aus einem weiteren Supermarkt neun Flaschen Jägermeister und ein Glas Honig. 17 Tage später schlug er mit einem Stein die Eingangstür des Rewe-Marktes Am Stern ein, stahl hier Tabakwaren und Whisky für 502 Euro. Die in einem Rucksack versteckte Beute deponierte der notorische Langfinger zunächst in einem Gebüsch in der Nähe der Kaufhalle, legte sich ein paar Meter entfernt auf die Lauer. Als er das Behältnis abholen wollte, wurde er von der Polizei geschnappt. „Den Alkohol wollte ich verkaufen, die DVDs auch“, gesteht Louis B. „Wie der Honig zwischen die Sachen gekommen ist, kann ich mir allerdings nicht erklären.“ Die Socken und das Fahrradschloss seien für den Eigenbedarf bestimmt gewesen, das Mitnehmen der Trinkflaschen und der Handy-Attrappe eine Dummheit. In den knapp sieben Monaten, die er jetzt im Gefängnis sitze, sei ihm klar geworden, dass es so nicht weitergehen könne. Er habe die Gelegenheit, im Vollzug eine Malerlehre zu beginnen, die er in Freiheit weiterführen könne. „Diese Möglichkeit will ich unbedingt nutzen“, beteuert der junge Mann. „Wenn man den Registerauszug meines Mandanten sieht, packt einen das blanke Entsetzen“, so Verteidiger Hans-Jürgen Kernbach. Dennoch plädiere er für eine mildere Sanktion als von der Staatsanwältin beantragt. Amtsrichterin Waltraud Heep gibt dem Angeklagten mit 18 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung, eine letzte Chance. „Klauen Sie in dieser Zeit nur eine Flasche Schnaps, wandern Sie unverzüglich in den Bau“, warnt sie.
Gabriele Hohenstein
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