Landeshauptstadt: Mord aus niederen Beweggründen
12 Jahre Haft für Tötung einer jungen Thailänderin
Stand:
„Es war Mord aus niederen Beweggründen. Der Angeklagte hatte ein ausgeprägtes Besitzstandsdenken. Er konnte es nicht verwinden, dass sich Prew D. von ihm abwenden und anderen Männern zuwenden wollte“, führte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frank Tiemann in seiner gestrigen Urteilsbegründung aus. Dass der Potsdamer Thomas P. (47) zum Zeitpunkt der Tat stark betrunken war, müsse sich strafmildernd auswirken. So wurde der mehrfach Vorbestrafte nicht lebenslänglich, sondern „nur“ zu zwölf Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Die Anklage ging ursprünglich von Totschlag aus. Daran hielt Staatsanwalt Gerd Heininger auch in seinem Plädoyer noch fest. Er forderte eine zehnjährige Haftstrafe für Thomas P., der seiner Geliebten Prew D. am 17. März 2009 im nordthailändischen Chiang Mai eine Flasche mindestens zweimal auf den Kopf schlug, sie dann knebelte, fesselte und ihrem Schicksal überließ. Der Todeskampf der 22-Jährigen im Haus des Mannes dauerte etwa drei Minuten. Sie erstickte qualvoll an der als Knebel benutzen Socke. (PNN berichteten.)
„Prostitution ist in Thailand offiziell verboten. Doch viele junge Frauen – so auch Prew D. – arbeiten als Animierdamen. Sie sind bestrebt, Kontakte zu Ausländern herzustellen und eine gewisse Zeit mit ihnen zu leben, um ihren Unterhalt zu bestreiten“, führte der Vorsitzende aus. Prew D. habe nicht nur zum Angeklagten, sondern auch zu anderen Männern Beziehungen gepflegt und Geld dafür kassiert. Damit sei Thomas P. nicht klargekommen. Er habe die junge Thailänderin geliebt. „Von ihrer Seite mögen gewisse Sympathien bestanden haben. Aber Hintergrund war die wirtschaftliche Lage“, betonte Tiemann. Prew D. habe von dem „Verdienst“ auch ihre Mutter und die zweijährige Tochter unterhalten. Als sich die finanzielle Situation des Angeklagten immer weiter verschlechterte, habe sich Prew D. einem Holländer zugewandt, vorübergehend auch bei ihm gewohnt. Thomas P. habe sich hoch verschuldet, die Geliebte mit einem nagelneuen Motorrad und einer größeren Geldsumme geködert. Doch die sei nicht mehr bei ihm eingezogen, habe ihm dennoch regelmäßig ihre Gunst geschenkt. Als Thomas P. an einer Geschlechtskrankheit litt, wurde ihm klar, dass er nach wie vor nicht der Einzige war. Dann eröffnete Prew D. ihm, sie werde für drei Wochen mit dem Holländer leben. Es kam zum Streit mit tragischem Ausgang.
„Der Angeklagte handelte mit Tötungsvorsatz“, betonte der Kammervorsitzende. „Anschließend stellte er sich den deutschen Ermittlungsbehörden. Das ist ihm strafmildernd anzurechnen. Andererseits war es ganz sinnvoll abzuhauen. In Thailand gibt es nämlich noch die Todesstrafe.“ Die große Erinnerungslücke, auf die sich der Angeklagte berief, glaubte ihm die Kammer nicht. „Sie haben wahrscheinlich viel verdrängt“, mutmaßte Richter Tiemann. Hoga
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