Sport: MSV ist 17. Verbandsligist
Rechtsstreit mit Landesverband endete mit Vergleich
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Der vorjährige Fußball-Oberligist MSV Neuruppin wird in der bevorstehenden Saison als 17. Mannschaft der Verbandsliga – die jetzt Brandenburgliga heißt – geführt, ohne dort zu spielen. Das ist das Resultat eines Vergleichs, mit dem der Fußball-Landesverband (FLB) und der MSV nun einen Rechtsstreit beilegten.
Der MSV Neuruppin hatte am 27. Juni 2007 vor dem Amtsgericht Neuruppin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, über den bislang nicht befunden wurde. Da der Rückzug seiner 1. Mannschaft aus der Oberliga erst nach dem Meldetermin 16. Juni 2007 erfolgte, wurde diese vom Landesverband entsprechend der Wettspielanweisungen des FLB in den Kreisspielbetrieb eingegliedert, während der MSV II weiter in der Landesliga spielen kann. Zuvor hatte der Landesverband auf Grund einer Fehlinterpretation der Insolvenzbestimmungen Neuruppin als 17. Mannschaft in die Verbandsliga eingegliedert. Dies wurde revidiert, doch der MSV erstritt sich über eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Cottbus das Spielrecht für die Brandenburgliga.
„Der FLB hat sich im Interesse der Sicherung des kurzfristig bevorstehenden Punktspielstartes und der Beibehaltung der veröffentlichten Spielpläne entschlossen, gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichtes Cottbus kein Rechtsmittel einzulegen und stattdessen mit dem MSV Neuruppin einen Vergleich abgeschlossen“, informierte der Fußball-Landesverband gestern auf seiner Internet-Seite. Weiter heißt es dort: „Nach diesem wird die 1. Herrenmannschaft des MSV Neuruppin als 17. Mannschaft in die Verbandsliga eingeordnet, ohne dort in Ansehung der kürzerfristig bevorstehenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Spielbetrieb teilzunehmen.“ Die Verbandsliga werde daher planmäßig am 24./25. August „auf der Grundlage der veröffentlichten Ansetzungen“ beginnen.
„Die 1. Herrenmannschaft des MSV Neuruppin wird nach der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Ende des Spieljahres als 1. Absteiger auf den 17. Platz der Verbandsliga gesetzt. Pflichtfreundschaftsspiele werden nicht bestritten“, heißt es weiter auf der FLB-Homepage. „Das Spielrecht in der Landesliga Nord wird der MSV Neuruppin wahrnehmen. Im Landespokal besitzt nur die Landesligamannschaft des MSV Neuruppin ein Startrecht.“ PNN
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