Aus dem GERICHTSSAAL: Musikquelle der Gruppe „Lanzer“ nicht genau zu orten
Aus dem GERICHTSSAAL Er trage seine Haare wegen des Sports extrem kurz, sie seien kein Indiz für eine rechte Gesinnung, stellt Max M. (33) vor Gericht klar.
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Aus dem GERICHTSSAAL Er trage seine Haare wegen des Sports extrem kurz, sie seien kein Indiz für eine rechte Gesinnung, stellt Max M. (33) vor Gericht klar. Und die CDs der Gruppe „Lanzer“ habe er schon lange nicht mehr gehört. Sie lägen einfach so in seiner Wohnung herum. Doch ein Zeuge will am Nachmittag des 24. Juni 2003 aus dem offen stehenden Küchenfenster von Max M. eindeutig und lautstark Lieder mit menschenverachtenden Texten der auf dem Index stehenden Band vernommen haben. Er informierte umgehend die Polizei. Leider blieb dieser wichtige Zeuge der Verhandlung unentschuldigt fern. Die Beamten, die wenig später bei Max M. klingelten und die Wohnung im Stadtzentrum durchsuchten, entdeckten eine Lanzer-CD in seiner Musikanlage. Doch waren die Texte auf der Scheibe nicht identisch mit jenen, die der Zeuge gehört haben will. Max M. glaubt, in der Nachbarschaft lebende Hausbesetzer, mit denen er im Clinch liegt, wollten ihm eins auswischen. „Außerdem ist meine Anlage kaputt. Damit kann ich überhaupt keine CDs abspielen. Ich höre fast nur noch Radio“, beteuert der wegen Störung des öffentlichen Friedens Angeklagte. So sei es auch an dem bewussten Tag gewesen. „Ich stand unter der Dusche. Da habe ich die Musik eben etwas lauter gedreht.“ An deren Inhalt könne er sich allerdings nicht mehr erinnern, so der Potsdamer. Wenig später – er wollte gerade zur Arbeit – hätte die Polizei Einlass begehrt. „Die Anlage war defekt. Es war uns nicht möglich, die im Wechsler liegende CD vor Ort zu hören“, erinnert sich der Polizeibeamte Stefan R. (43) im Zeugenstand. Beim Abhören in der Dienststelle hätten sich die Textpassagen, die der Anrufer angeblich vernommen haben will, nicht bestätigt. „In der Wohnung des Angeklagten stapelten sich zahlreiche selbstgebrannte Scheiben. Die haben wir natürlich nicht alle abgehört.“ „Ich habe nichts versteckt. Ich bin ja von dem Besuch der Beamten völlig überrascht worden“, meldet sich der wegen Betruges, Unterschlagung und Missbrauchs von Scheck- und Kreditkarten Vorbestrafte zu Wort. Vielleicht sei die Musik aus einem ganz anderen Fenster gedrungen. Dieser Überlegung kann sich Richterin Förg nicht entziehen. „Dass der Angeklagte lautstark verbotene Titel hörte, ist ihm nicht nachzuweisen. Der Besitz der Lanzer-CDs allein ist nicht strafbar. Freispruch! Hoga
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