Aus dem GERICHTSSAAL: Mutmaßlicher schwerer Raub im Asylheim Verfahren wurde an das Landgericht verwiesen
Ursprünglich ging die Anklage von gemeinschaftlicher versuchter räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung aus. Nach mehrstündiger Verhandlung verwies die Vorsitzende des Schöffengerichts, Bettina Tierfeldt, am Donnerstag das Verfahren allerdings an das Landgericht.
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Ursprünglich ging die Anklage von gemeinschaftlicher versuchter räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung aus. Nach mehrstündiger Verhandlung verwies die Vorsitzende des Schöffengerichts, Bettina Tierfeldt, am Donnerstag das Verfahren allerdings an das Landgericht. Da sich im Verlauf der Beweisaufnahme herausstellte, dass dem Angeklagten Kadim K.* (24) eine Verurteilung wegen schweren Raubes unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges drohen könne – die Mindeststrafe liegt hier bei fünf Jahren –, reicht die Strafgewalt des Amtsgerichts, das maximal vier Jahre Haft verhängen darf, nicht mehr aus.
Der Iraker Kadim K. – er lebt seit zwei Jahren in Deutschland, wohnte zuletzt im Asylübergangsheim Am Schlaatz– soll in der Nacht des 27. März 2012 von dem ebenfalls dort lebenden Said S.* aus Somalia Bargeld gefordert, ihn anschließend mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Der Zimmermitbewohner des Angeklagten soll sich an der Attacke beteiligt, das Opfer mit einem Besenstiel verprügelt und mit einem Messer bedroht haben. Wo sich der vermeintliche Mittäter derzeit aufhält, ist nicht bekannt. Said S. erlitt zerrissene Trommelfelle auf beiden Ohren und eine Prellung des Halses.
Kadim K.– verheiratet und Vater eines kleinen Sohnes – erzählte zu Prozessbeginn, er und sein Zimmerkumpel seien in jener Nacht von Said S. massiv sexuell bedrängt worden. Jeder im Wohnheim wisse, dass der Mann aus Somalia schwul sei. Um sich der Annäherungen zu erwehren, habe er Said S. „eine verpasst“. Sein Mitbewohner habe sich dann mit Said S. geprügelt. Um Geld sei es zu keiner Zeit gegangen, versicherte der Angeklagte. Etwa eine Woche nach dem Vorfall habe er sich bei Said S. entschuldigt. Seitdem sei das Verhältnis ganz normal gewesen.
Said S. (20) berichtete im Zeugenstand, er sei zu später Stunde von dem Angeklagten und seinem Mitbewohner in dessen Zimmer gezogen worden. Sie hätten ihn in die Toilette geschubst und die Tür geschlossen. Der Mitbewohner habe ein Messer gezückt, es drohend auf ihn gerichtet und Geld gefordert. Weil er keins dabei hatte, sei er geschlagen und getreten worden. Anschließend hätten ihn die Angreifer aufgefordert, ihnen die Füße zu küssen und ihn mit dem Kopf in die Kloschüssel gesteckt. Die Tortur habe mindestens eine Stunde gedauert. Dann sei ein Wachmann aufmerksam geworden. Der habe die Polizei gerufen. Die beiden mutmaßlichen Täter kamen in Gewahrsam.
„Ich wollte niemals sexuellen Kontakt zu den beiden“, beteuerte das Opfer. Auf Nachfrage des Staatsanwalts, ob er sich noch an das Messer erinnern könne, antwortete Said S.: „Es war ein größeres Messer, so eins, wie man zum Kartoffelschälen oder Tomatenschneiden benutzt.“ Der Angeklagte habe ihn nicht so heftig malträtiert wie der Mittäter, aber entschuldigt habe er sich bei ihm nicht, sagte der Somalier. (*Namen geändert.) Hoga
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