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Landeshauptstadt: Mutmaßlicher Seriendieb vor Gericht Prozess nach Einbrüchen

in Innenstadtläden

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Innenstadt - Die Potsdamer Innenstadthändler hat er in Angst versetzt – am 19. Mai muss sich nun ein mutmaßlicher Serieneinbrecher am Amtsgericht verantworten. Laut Anklage werden dem 32 Jahre alten Mann 14 Einbrüche in Potsdam vorgeworfen. Wie das Gericht mitteilte, soll der Potsdamer zwischen Februar 2011 und Oktober 2012 Türen von Geschäftsräumen und Privatwohnungen aufgehebelt haben, um dort Bargeld und Wertgegenstände zu entwenden.

Unter anderem soll der mutmaßliche Einbrecher am 22. Mai 2012 aus den Räumen des „Potsdamer Kulturcafés“ in der Benkertstraße 300 Euro, eine Digitalkamera, drei Schlüssel und zehn Packungen Kaffee gestohlen haben, einen Monat später aus einer Rechtsanwaltskanzlei in der Gregor-Mendel-Straße ein Notebook, ein iPod-Shuffle, zwei Fahrzeugschlüssel sowie 60 Euro. Ebenso soll er aus einer Orthopädiepraxis in der Rudolf-Breitscheid-Straße mehr als 1000 Euro sowie Briefmarken im Wert von 150 Euro und am 29. Oktober aus einer Modeboutique in der Mittelstraße ein Notebook und Bargeld entwendet haben. Immer wieder hatte es 2012 Meldungen über Einbrüche in der Innenstadt gegeben. Den Mann hatten schließlich Polizisten im vergangenen November gestellt, weil er eilig aus einem Hauseingang in der Hebbelstraße lief. In der Wohnung des Mannes fand die Polizei schließlich das Diebesgut. Seit Januar saß er in Untersuchungshaft.

Allerdings war bis vor Kurzem von Seiten der Polizei noch die Rede, dass er für mindestens 30 Einbrüche verantwortlich gemacht wird. Warum die Potsdamer Staatsanwaltschaft nun weniger Fälle anklagt, konnte Behördensprecher Christoph Lange nicht klären – die Akten sind schon vor Gericht. Es sei aber möglich, dass einige der von der Polizei vorgeworfenen Taten nicht beweisfest genug gewesen seien oder so unbedeutend, dass sie nicht zu einer Erhöhung der möglichen Strafe beigetragen hätten. Für Diebstahl in besonders schwerem Fall sind laut Gesetz bis zu zehn Jahre Strafe möglich – da aber eine Amtsrichterin mit der Unterstützung von zwei Schöffen urteilt, ist bei einer Verurteilung nach geltenden Justiznormen eher eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren zu erwarten.

Über Monate hinweg hatte die Diebstahlserie für Sorgen bei den Innenstadthändlern gesorgt. Die Fraktion der Potsdamer Demokraten hatte sogar die Idee, dass ein paar ältere Bürger ab und an abends durch die Straßen schlendern und per Handy bei der Polizei anrufen, wenn sie etwas Ungewöhnliches bemerken. Dieses Vorhaben ist erst einmal vom Tisch, wie Fraktionschef Peter Schultheiß bestätigte: „In die damalige Planung platzte die Mitteilung der Polizei, dass man den Einbrecher gefasst habe.“ Damit sei der Druck von den Hauseigentümern und Händlern der Innenstadt genommen worden – „eine erneute Serie von Einbrüchen oder Sachbeschädigungen, durch die die Betroffenen beunruhigt wären, ist seitdem nicht mehr aufgetreten.“ Gleichwohl könne in einem solchen Fall die Aktion unverzüglich ins Leben gerufen werden, so Schultheiß: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.“ HK

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