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Landeshauptstadt: Mutter und Kind vereint

Klinikum lobt Krankenkasse TK: Generell Kostenerstattung für Begleitperson

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Innenstadt - Tom ist zwei Jahre und acht Monate alt. Er sitzt im Klinikum Ernst von Bergmann an einem Tisch und lässt sich das Mittagessen schmecken. Neben seinem Bett steht noch eines für seine Mutter Mandy Ensslen aus Stahnsdorf. Als Tom auf die Welt kam, wog er 920 Gramm, 3400 Gramm wären normal gewesen. Dass sich der als Frühchen geborene Junge trotz häufiger Krankenhaus-Aufenthalte so gut entwickeln konnte, führt Prof. Michael Radke, Chefarzt der Klinik für Kinder und Jugendliche des Bergmann-Klinikums, auch darauf zurück, dass die Mama im Krankenhaus immer an der Seite ihres Kindes bleiben konnte.

In diesem Zusammenhang lobte Prof. Radke gestern vor Journalisten die „avantgardistische Vorreiterrolle“ der Techniker Krankenkasse (TK), die mit der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen Deutschlands eine Vereinbarung abgeschlossen hat. Derzufolge können Kinder bis zum neunten Geburtstag automatisch bei Erkrankung zusammen mit der Mutter oder einer anderen Bezugsperson in die Klinik aufgenommen werden. Mit Ausnahme zweier Betriebskrankenkassen (BKK Pfalz und BKK Essanelle) müssten die Versicherten anderer Krankenkassen eine gemeinsame stationäre Aufnahme von Kind und Bezugsperson erst prüfen. Den Wegfall der Prüfung bei der TK nennt Prof. Radke „einen echten Schritt zum Bürokratieabbau“. Er forderte die anderen Krankenkassen auf, dem Beispiel zu folgen. Jedes Kind, so der Arzt, sollte „einen Rechtsanspruch auf Begleitung durch die Eltern oder eine andere Bezugsperson haben“. Die stellvertretende Leiterin der TK Berlin-Brandenburg, Susanne Hertzer, sprach von „furchtbaren Trennungsängsten“, die Kinder bei einem Krankenhausaufenthalt erleiden. Um dies zu verhindern, habe die TK entschieden, der Klinik generell 45 Euro pro Tag für die zusätzliche Unterbringung einer Begleitperson zu zahlen. Prof. Radke zufolge sind in diesem Jahr von den 1500 in seiner Klinik behandelten Kinder 60 in den Genuss dieser „generösen“ TK-Regelung gekommen. Andere Kassen dagegen nutzten einen Halbsatz des entsprechenden Gesetzes als Schlupfloch, wonach eine Kostenübernahme der Elternbegleitung nur dann zu übernehmen ist, „wenn es medizinisch indiziert ist“. Infolgedessen habe er sich stetig mit Anfragen der Kassen auseinander zu setzen, die selbst noch eine stationäre Aufnahme eines Babys mit 41 Grad Fieber in Zweifel ziehen im Sinne von: „War das wirklich notwendig?“ Guido Berg

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