Landeshauptstadt: Nach Desaster um Humboldtbrücke: Abmahnung getilgt
Formale Niederlage für Klipp: Fachbereichsleiter obsiegt vor dem Arbeitsgericht
Stand:
Das finanzielle Desaster um die Sanierung der Humboldtbrücke bleibt vorerst ohne dienstrechtliche Konsequenzen. Der zuständige Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen, Frank S., hat am Potsdamer Arbeitsgericht erstritten, dass eine Abmahnung, die er im Zusammenhang mit der Missplanung bei der Sanierung der Brücke erhalten hatte, aus seiner Personalakte getilgt wird. Den bereits am 18. Dezember 2009 geschlossenen Vergleich mit der Stadtverwaltung bestätigte gestern ein Sprecher des Potsdamer Arbeitsgerichts auf PNN-Anfrage.
Hintergrund für die Abmahnung von S. soll das Fiasko um die Sanierung der Humboldtbrücke sein. Bei den Arbeiten an der maroden Brücke sind die Baukosten von rund 47 auf inzwischen mehr als 55 Millionen Euro gestiegen. Unter anderem musste noch während der Arbeiten an dem Bau mühevoll nach Strom- und Wasserleitungen gesucht werden, die Ausgaben stiegen. Ein Teil der Mehrkosten muss aus dem städtischen Haushalt und von den Stadtwerken finanziert werden. Im vergangenen Oktober soll das Rechnungsprüfungsamt in einem internen Bericht offiziell schwere Fehler in der Bauverwaltung ausgemacht haben.
Die Abmahnung hatte S. schon einen Monat eher erhalten. Es war eine der ersten Amtshandlungen des neuen Potsdamer Baubeigeordneten Matthias Klipp (Grüne). Zugleich hatte der Dezernent seinem Fachbereichsleiter auch die Gesamtverantwortung für das Projekt Humboldtbrücke entzogen. Seit der Abmahnung ist S. auch nicht mehr wie zuvor regelmäßig in den Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung aufgetreten. Als Experten für die Bauverwaltung sind in diesen Sitzungen seitdem die Bereichsleiter zu finden, deren Vorgesetzter S. ist. Vorwürfe wegen der Planungen an der Humboldtbrücke hatte er stets zurückgewiesen - so sei er erst nach Beginn der Planungen überhaupt in Potsdam angestellt gewesen.
Klipp hatte dagegen im Oktober gesagt, personellen Konsequenzen wegen der Humboldtbrücke seien erforderlich gewesen: Die Beteiligten seien „nur bis zu einem bestimmten Grad selbstkritisch“ mit dem Geschehen umgegangen. Gestern sagte Klipp auf Anfrage, er habe die Abmahnung „spontan“ geschrieben und „formale Regularien“ nicht beachtet. H. Kramer
H. Kramer
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: