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Landeshauptstadt: Nach Diebstahl im Baumarkt ertappt

Litauer im beschleunigten Verfahren zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

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Litauer im beschleunigten Verfahren zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein „Wir freuen uns über unsere neuen EU-Mitglieder. Aber nicht über solche, die stehlen“, schränkt Amtsrichterin Waltraud Heep ihre Euphorie über die politische Entwicklung ein. Jegor K.*(24) senkt beschämt den Kopf. Der junge Mann aus Litauen wurde am 30. April im toom-Baumarkt in der Großbeerenstraße vom Hausdetektiv beobachtet, wie er Waren im Gesamtwert von 510, 62 Euro in seinen Rucksack steckte, sich danach klammheimlich an der Kasse vorbeidrückte. Wenig später klickten die Handschellen. Jegor K. verbrachte eine Nacht im Polizeigewahrsam. Das Amtsgericht erließ am 1. Mai Haftbefehl gegen den Gelegenheits-Bauarbeiter. Gestern musste er sich – begleitetet von zwei Justizwachtmeistern – im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls verantworten. Mit seinen akkurat geschnittenen und gekämmten Haaren sieht Jegor K. eigentlich ganz brav aus und wirkt wie die personifizierte Reue. Beflissen versucht der Junggeselle, die Fragen der Vorsitzenden zu beantworten. „Ich bin vor drei Wochen als Tourist nach Deutschland eingereist und habe bei einem Freund gewohnt. Der ist aus der Ukraine und lebt seit sieben Jahren in Potsdam“, übersetzt die Dolmetscherin die Aussage des Langfingers. Da sein mitgebrachtes Geld in Höhe von 600 Euro fast aufgebraucht gewesen sei, habe er geplant, einige begehrte Artikel zu klauen, sie dann zu verkaufen. „Und das wollten Sie hier bei uns tun?“, wundert sich die Richterin. „Kennen Sie denn potenzielle Abnehmer?“ Jegor K. schüttelt den Kopf, gesteht, er habe auf die Verbindungen seines Kumpels gehofft. „Natürlich hätte ich nicht den Neupreis für die Waren verlangen können“, ist er sich sicher. Deshalb habe er im Baumarkt ja ordentlich zugelangt, um von dem ersehnten Erlös noch eine Weile über die Runden zu kommen. „Ich hatte aber schon ein Busticket für die Rückfahrt“, erzählt er. „Sie sind nicht zum ersten Mal beim Diebstahl erwischt worden“, schaltet sich der Staatsanwalt ein. Laut Bundeszentralregister wurde Jegor K. 2003 und Anfang 2004 wegen „Entwendens fremder beweglicher Gegenstände“ zu Geldstrafen verurteilt. „Ich möchte um Entschuldigung bitten für alles, was sich getan habe“, erklärt Jegor K. in seinem letzten Wort, versichert mit treuherziger Miene, fortan ehrlich durchs Leben gehen zu wollen. „Finanzielle Sanktionen fruchten bei Ihnen offensichtlich nicht“, glaubt der Staatsanwalt. Auch sei die hohe Rückfallgeschwindigkeit der einschlägigen Straftaten enorm. Deshalb solle der Unverbesserliche zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, verurteilt werden. Das Gericht befindet, drei Monate seien genug, setzt die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest und hebt den Haftbefehl auf. „Begehen Sie jetzt noch einen einzigen Diebstahl, wandern Sie unweigerlich ins Gefängnis“, warnt die Vorsitzende. (*Name geändert.)

Gabriele Hohenstein

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