Landeshauptstadt: NACHgefragt
Haben meine Eltern die Möglichkeit, gegen eine Note Einspruch zu erheben?Grundsätzlich Nein, in Ausnahmefällen Ja.
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Haben meine Eltern die Möglichkeit, gegen eine Note Einspruch zu erheben?
Grundsätzlich Nein, in Ausnahmefällen Ja. Das Bildungsministerium erklärt auf die Frage, dass gegen eine Note in einem Fach nur die Beschwerde möglich ist. Lediglich im Ausnahmefall könne der Ein- oder Widerspruch gegen die Einzelnote eingelegt und eine Überprüfung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens vorgenommen werden. Dass ist laut Ministeriumsangaben dann der Fall, wenn die Note beispielsweise entscheidenden Einfluss auf den weiteren Schulweg oder die Gesamtnote des Jahres hat. Ist der Schüler durch diese schlechte Note versetzungsgefährdet, ändert sie die Qualität des Abschlusses oder wirkt sie sich negativ auf die spätere berufliche und universitäre Laufbahn aus, dann können Eltern in Widerspruch gegen die Einzelnote einlegen. Damit es zu solchen Streitigkeiten nicht erst kommt und damit Eltern immer über den Leistungsstand ihrer Kinder informiert sind, ist die Schule laut Schulgesetz verpflichtet, Schüler und Eltern individuell über Lernentwicklung, Leistungsstand und -bewertung, Versetzung sowie Maßnahmen bei Entwicklungsauffälligkeiten zu informieren. kla
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