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Aus dem GERICHTSSAAL: Nächtlicher Räderklau vereitelt

Spaziergänger mit Hund beobachtete Verdächtiges

Stand:

Der Angeklagte war geständig, der Prozess vor dem Amtsgericht dementsprechend kurz. Geladene Zeugen brauchten nicht auszusagen. Matthias M.* (22) – vorbestraft wegen Beleidigung, Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Betruges, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfachen Diebstahls – kam mit 200 Euro Geldstrafe davon. Auch diesmal legte die Staatsanwaltschaft dem Potsdamer Diebstahl – sogar im besonders schweren Fall – zur Last. Matthias M. wurde in der Nacht des 20. Dezember 2010 von einem Passanten, der mit seinem Hund auf dem Kiewitt Gassi ging, dabei beobachtet, wie er sich an den Rädern eines Daimler Chrysler zu schaffen machte. Er hatte bereits alle vier Radkappen entfernt, Pflastersteine und einen Wagenheber in greifbarer Nähe platziert. Der Hundebesitzer rief die Polizei, die den Langfinger wenig später stellte.

„Der Vorwurf stimmt“, räumte Matthias M. nuschelnd, aber unumwunden ein. „Meine Freundin fuhr damals auch einen Daimler. Ich hatte ihr versprochen, noch vor Weihnachten Winterreifen dafür zu besorgen. Aber es gab einen Engpass.“ Als dann noch ein Bekannter absprang, der ihm einen Satz Räder für 150 Euro versprochen hatte, habe er zur Selbsthilfe gegriffen, so der Angeklagte.

Inzwischen habe er erkannt, dass mit dem kriminellen Handeln Schluss sein müsse. Fünf Monate Untersuchungshaft, die er wegen Drogenbesitzes verbüßte, hätten ihm die Augen geöffnet, beteuerte der kurzhaarige junge Mann. „Damals hätte ich beinahe alles verloren. Jetzt habe ich eine eigene Wohnung und einen Ausbildungsplatz zum Kfz-Mechatroniker. Das will ich nicht aufs Spiel setzen.“

Richterin Kerstin Nitsche freute es. „Ihre Verfahren füllen ganze Seiten. Vieles wurde eingestellt. Bisher sind Sie stets nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Heute gibt es die erste Entscheidung nach Erwachsenenstrafrecht“, stellte sie klar. Dann erteilte sie einen rechtlichen Hinweis. Statt des angeklagten besonders schweren Diebstahls käme „nur“ einfacher Diebstahl in Frage. Der sei zwar auch kein Kavaliersdelikt, würde sich aber im Strafmaß günstiger für den Langfinger auswirken. Zudem sei die Tat im Versuchsstadium stecken geblieben.

„Der Gesetzgeber sieht für Diebstahl Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor“, betonte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. „Der Angeklagte ist mehrfach, zum Teil auch einschlägig, vorbestraft. Aber er hat ein glaubhaftes Geständnis abgelegt.“ Deshalb könne es mit einer Geldstrafe sein Bewenden haben.

Die zwei Hunderter fallen Azubi Matthias M. trotzdem auf die Füße. Der im Oktober vorigen Jahres wegen eines Drogendelikts zu einer Bewährungsstrafe Verurteilte muss als eine der Auflagen eine Geldbuße von 1500 Euro zahlen. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga

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