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Aus dem GERICHTSSAAL: Nachts die rote Kelle missachtet

Angeklagter Potsdamer fuhr mit 2,39 Promille und ohne Fahrerlaubnis

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALAngeklagter Potsdamer fuhr mit 2,39 Promille und ohne Fahrerlaubnis Benjamin B.* (30) bringt seinen Sohn mit zur Gerichtsverhandlung. „Der Kleine ist acht Wochen alt“, gibt er bereitwillig Auskunft. Das scheint der einzig wahre Satz zu sein, den der Angeklagte während des Prozesses äußert. Der Arbeitslose soll in der Nacht des 19. März 2004 ohne Fahrerlaubnis, dafür mit 2,39 Promille von der Polizei im Seat seiner Lebensgefährtin erwischt worden sein. „Ich bin überhaupt nicht gefahren. Das war mein Kumpel“, behauptet Benjamin B., spielt dann demonstrativ mit dem Baby. „Ist sowieso eine Frechheit, mich vorzuladen. Ich habe wirklich Besseres zu tun“, grollt er. Die Vorsitzende nimmt ihm den Wind aus den Segeln. „Wenn Sie unschuldig sind, wird sich das während der Verhandlung herausstellen.“ Der Kumpel, der den Seat angeblich durch die Gegend chauffierte, lag laut eigener Aussage betrunken und schlafend auf der Rückbank des Mobils. „Keine Ahnung, wer am Steuer saß“, meint er im Zeugenstand. „Wenn Benjamin nicht gefahren ist, wird es wohl ein Dritter gewesen sein. Ist doch logisch, oder?“ „Der mit zwei Personen besetzte Seat durchbrach die Kontrollstelle“, erinnert sich der Polizeibeamte Klaus-Jürgen K. (47). Mit einem Kollegen sei er dem Wagen, dessen Fahrer in der Vergangenheit bereits einmal die rote Anhaltekelle ignoriert hatte, hinterher gefahren, habe ihn in einer Querstraße verlassen vorgefunden. Wenig später habe er den Angeklagten, den er eindeutig als Fahrer identifizierte, in der Nähe seiner Wohnung gestellt. „Er war im Besitz des Autoschlüssels, behauptete aber sofort, er sei nicht gefahren“ , so der Beamte. Sein Kollege ist sich sicher: „Der Fahrer hatte eine dunkle Jacke an, der Beifahrer ein kariertes Hemd.“ Der dunkel Gekleidete habe sich mit seinem Ausweis als Benjamin B. ausgewiesen. „Während der kurzen Zeit, die wir das Fahrzeug nicht im Blick hatten, war definitiv keine Zeit, sich umzuziehen“, schätzt der Polizist ein. Der Angeklagte habe dann „sehr zielgerichtet seine persönlichen Sachen aus dem Auto geholt. „Die lagen alle auf der Fahrerseite.“ Im übrigen habe der inzwischen gestellte Kumpel auch beteuert, nicht am Steuer gesessen zu haben. „Ein Dritter war nicht im Wagen“, betont der Zeuge. Staatsanwaltschaft und Gericht glauben den Polizisten. „Der dritte große Unbekannte existiert nur in Ihrer Phantasie“, stellt die Vorsitzende klar, verurteilt Benjamin B. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro sowie einer Fahrerlaubnissperre von einem Jahr. „Das kratzt mich wenig. Ich hatte noch nie einen Führerschein, ich will auch keinen. Und Geld, die Strafe zu bezahlen, habe ich sowieso nicht. Ich denke, ich werde sie auf Staatskosten absitzen“, kündigt der Potsdamer wutentbrannt an. (*Namen geändert.) Hoga

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