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Aus dem GERICHTSSAAL: Namen von „schweren Jungs“ genannt Deshalb Bewährung für vielfach Vorbestraften

Die Staatsanwältin beantragt ein Jahr Gefängnis, verweist auf die Wiederholungsgefahr. Amtsrichter Francois Eckardt setzt die zwölf Monate zur Bewährung aus, aber nur, weil Stefan S.

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Die Staatsanwältin beantragt ein Jahr Gefängnis, verweist auf die Wiederholungsgefahr. Amtsrichter Francois Eckardt setzt die zwölf Monate zur Bewährung aus, aber nur, weil Stefan S. (31, Name geändert) während der Zeit seiner Untersuchungshaft mit der Kriminalpolizei kooperierte und Namen von Drogendealern verriet, hinter denen die Ermittler schon lange her waren.

Stefan S. sitzt wegen versuchten Einbruchsdiebstahls auf der Anklagebank. Er hebelte am Abend des 28. Januar 2008 das Toilettenfenster einer Sacrower Gaststätte auf, zwängte sich durch die Öffnung, um nach mitnehmenswertem Gut Ausschau zu halten. Da die Alarmanlage losging, flüchtete der Ungelernte in Panik, wurde aber noch am selben Abend festgenommen. Seitdem befindet er sich auf „Nummer Sicher“, wird zur Verhandlung in Handfesseln vorgeführt. Eigentlich vermutete die Polizei, der wegen zahlreicher Einbrüche, räuberischer Erpressung, Körperverletzung, Diebstahls, Nötigung, Beleidigung und unerlaubten Schusswaffenerwerbs Vorbestrafte stecke hinter einer Einbruchsserie in Einfamilienhäuser in Groß Glienicke. Doch die Langfinger schlugen auch weiter zu, als Stefan S. längst in U-Haft saß.

„Ich bin in die Gaststätte eingestiegen, aber nicht, um mich zu bereichern“, räumt der Potsdamer ein, der bisher knapp neun Jahre hinter Gittern saß. Vielmehr sei er erpresst worden. „Ich sollte 6000 Euro an jemanden zahlen, gegen den ich in einer anderen Sache ausgesagt habe. Ansonsten würde ich umgebracht.“ „Warum sind Sie dann nicht zur Polizei gegangen?“, fragt der Vorsitzende. Der Angeklagte glaubt, dies wäre ihm nicht gut bekommen. Da habe er lieber allein versucht, das Geld zu beschaffen. Jetzt sähe er aber ein, dass das ein Fehler war.

Stefan S. hat nun eine Lebensgefährtin, wird demnächst Vater. Die junge Frau weilt im Zuschauersaal und nutzt die Verhandlungspause, ein paar Worte mit dem schmächtigen Mann zu reden. Die meiste Zeit schaut sie ihm aber in die Augen. Beim Antrag der Staatsanwaltschaft kämpft sie mit den Tränen. Verteidiger Hans-Jürgen Kernbach verweist auf die Entscheidung seines Mandanten, die kriminellen Kumpels zu „verpfeifen“ und auf sein Ziel, ein neues Leben zu beginnen. Obwohl einschlägig vorbelastet, spräche dies für eine günstige Sozialprognose. Deshalb solle Stefan S. die Chance der Bewährung erhalten. Nun muss der Angeklagte drei Jahre lang beweisen, dass es ernst ist mit seinem Vorhaben. Außerdem hat er 500 Stunden unentgeltlich zu arbeiten. Der Haftbefehl wird am Schluss der Verhandlung aufgehoben. „Werden Sie jetzt erneut straffällig, werden Sie für Ihr Kind nur ein Fremder sein“, warnt der Richter abschließend. Hoga

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