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Homepage: Neue Promotionsordnung

Uni Potsdam sichert Qualität von Doktorarbeiten ab

Stand:

Der Senat der Universität Potsdam hat eine novellierte Promotionsordnung der Philosophischen und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät verabschiedet. Ziel ist nach Angaben der Uni die Qualitätssicherung in der Promotion. Dabei seien vor allem die Empfehlungen des Wissenschaftsrates und des Präsidiums der Hochschulrektorenkonferenz zur Doktorandenausbildung und zur Qualitätssicherung in Promotionsverfahren umgesetzt worden. Infolge der bundesweiten Debatten über die Qualität von Doktorarbeiten engagiert sich die Universität darüber hinaus im Netzwerk für eine neue Promotionskultur.

Die Philosophische und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Uni haben wie zuvor schon die Humanwissenschaftliche und die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät in ihren Promotionsordnungen Betreuungsvereinbarungen festgeschrieben. Künftig werden Doktoranden von mindestens einem Haupt- und einem Zweitbetreuer kontinuierlich begleitet. Ihre jeweiligen Aufgaben, regelmäßige Fortschrittskontrollen und ein gemeinsamer Zeitplan für den erfolgreichen Abschluss der Promotion werden schriftlich vereinbart. Neben der eidesstattlichen Erklärung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistungen muss die Dissertation in Zukunft immer auch in elektronischer Form eingereicht werden. PNN

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